Hallo,
Es ist einem Kafir (Ungläubigen) Vater nicht erlaubt der Wali (stellvertreter/Vormund) seiner muslimischen Tochter zu sein und daher braucht sie, die Tochter, auch nicht die Erlaubnis ihres Vaters, wenn sie jemanden heiraten will. Ließ dir das durch inschaALLAH:
http://www.fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/5....t/0095.pdf