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Konventiert und verheiratet
#2
Salam_wr

Folgende Islamische Rechtsgutachten sollten deine Frage beantworten (aus dem Werk: Rechtsgutachten für muslimische Minderheiten ):

Die Trennung der Frau von ihrem Ehemann, wenn sie den Islam annimmt.
Frage: Muss sich eine Frau von ihrem Mann trennen, wenn sie den Islam annimmt und er Nichtmuslim bleibt, und wann beginnt ihre gesetzliche Wartefrist?
Antwort: Ja! Ihre Wartefrist beginnt mit dem Tag ihrer Konversion, und wenn diese abgelaufen ist und er nicht konvertiert ist, wird die Scheidung vollzogen. Wenn er aber während der Wartefrist konvertiert, dann bleibt sie in seiner Obhut, und wenn er konvertiert, bevor sie einen anderen Mann geheiratet hat, ist es ihm erlaubt, sie wiederzuheiraten. Wenn sie aber geheiratet hat, bevor er konvertiert, so steht sie in der Obhut ihres zweiten Mannes.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin

Wenn eine Frau den Islam annimmt und ihr Mann Christ bleibt, wem werden dann die Kinder zugesprochen?
Frage: Ich bin eine Frau, die den Islam angenommen hat und deren Mann Christ geblieben ist. Muss ich ihn verlassen, auch wenn ich Kinder von ihm habe und hoffe, dass er bald, so Allah will, auch konvertiert?
Antwort: Wenn die Wartefrist abgelaufen ist und er nicht konvertiert ist, so wird die Trennung vollzogen. Zunächst kann dies nur eine räumliche Trennung sein, und wir empfehlen ihr, ihn immer wieder mit dem Islam zu konfrontieren, für ihn zu beten und ihm die Vorzüge des Islam darzulegen, mit der Hoffnung, dass er rechtgeleitet wird und konvertiert. Wenn er dann immer noch stur bleibt und den Islam nicht annimmt, ist es ihm nicht erlaubt, bei ihr zu bleiben. Und das Urteil für die Kinder lautet, dass sie zu dem Elternteil kommen, das die bessere Religion hat.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin

Die Wiederheirat einer muslimischen Frau mit ihrem Ehemann, wenn er zum Islam konvertiert.
Frage: Wenn eine Frau den Islam annimmt und ihr Mann ein Nichtmuslim ist und sie von ihm Kinder hat, wie lautet das Urteil?
Antwort: Zweifellos darf eine Muslimin nicht in der Obhut eines Nichtmuslims bleiben, denn der Islam ist das höchste, über das nichts erhaben ist. Es ist ihr also nicht erlaubt, unter seinem Schutz zu bleiben, entweder er konvertiert auch oder sie trennen sich. Die Trennung wird über einen Richter oder durch den Islam vollzogen, gemäß den Worten Allahs: {„Und schickt sie (die gläubigen Frauen) nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie für die Ungläubigen erlaubt, noch jene für sie.“ (al-mumtahana: 10)} Er wird dadurch entschädigt, dass die Frau ihm zurückzahlt, was er für sie an Brautgabe gegeben hat, gemäß dem Vers:
{„Gebt ihnen, was sie ausgegeben haben“ (al-mumtahana: 10)}
Wenn sie noch nicht wieder verheiratet ist und er den Islam annimmt, so ist es ihnen erlaubt, ihre Ehe durch eine neue Eheschließung wiederaufzunehmen. Was aber ihr Verweilen in seiner Obhut nach Ablauf der Wartefrist angeht, so ist es falsch, aber wenn er während dieser Frist konvertiert, so bleibt ihre Ehe bestehen.
Ibn Abbas (r.a.) erzählte, dass der Prophet (a.s.) seine Tochter Zaynab ihrem Mann Abu’l-Aas auf Basis der ersten Ehe zurückgab. „Auf Basis der ersten Ehe“ bedeutet, „wie durch die erste Ehe“, da er erst mehr als vier Jahre, nachdem sie nach Medina ausgewandert war, den Islam angenommen hat, und als er konvertiert war und ebenfalls auswanderte, gab der Prophet (a.s.) sie ihm durch eine Eheschließung zurück, die der ersten Eheschließung gleich war.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
  


Nachrichten in diesem Thema
Konventiert und verheiratet - von Daliva - 04-02-2013, 03:43 AM
RE: Konventiert und verheiratet - von al-Salafi - 04-02-2013, 10:12 AM
RE: Konventiert und verheiratet - von Ain30 - 05-02-2013, 07:37 PM
RE: Konventiert und verheiratet - von Hafsa00 - 05-02-2013, 08:15 PM
RE: Konventiert und verheiratet - von Ain30 - 05-02-2013, 09:22 PM

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