06-02-2013, 09:00 PM
Meinst du diese Ahadith, Akhi:
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Eine Frau, deren Wiederverheiratung* bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“ Einige Leute fragten: „O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“ **Der Prophet sagte: „Indem sie schweigt!“ ***(*D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht. **=weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben. ***Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein Nein geben können. Siehe Hadith Nr. 5137)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5136]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!“ Und er erwiderte: „Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen“*(Siehe Hadith Nr.5136 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5137]
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Eine Frau, deren Wiederverheiratung* bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“ Einige Leute fragten: „O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“ **Der Prophet sagte: „Indem sie schweigt!“ ***(*D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht. **=weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben. ***Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein Nein geben können. Siehe Hadith Nr. 5137)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5136]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!“ Und er erwiderte: „Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen“*(Siehe Hadith Nr.5136 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5137]