Diese Fatwa trifft auf unsere heutige Lage
nicht zu. Es ist gesetzlich Verboten in Deutschland Halal zu schlachten und falls man dies dennoch tut, so hat man eine Rechtswidrige Tat (Straftat) begangen und wird bestraft. Wie kann man dann sagen, deren Fleisch sei erlaubt, obwohl man genau weiß bzw. die Lage kennt, wie sie geschlachtet wurden sind?