11-02-2013, 10:56 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2013, 10:57 PM von Issa Mönks.)
As Selam Alaykum
wie geht es euch inshallah hoffe ich gut.
Es ich wollte mich nicht ein mischen es aber ich muss eben was da zu sagen ,
es ist so das es nicht nur in Cola so ist das es Alkohol drin ist sondere auch in anderen Getränken und Lebensmittel aber es ist soo das es ein andere Alkohol ist wie der Alkohol der berauschen tut.
Das muss man auseinander halten muss und es gibt aussagen Fatwa´s wo die gelehrte sagen das es erlaubt ist.
das ist ein beispiel hier zu und das müsste auch für euch die antwort sein inshallah
allahu alem
baraka allahu fikum
As selam Alaykum
noch was inshallah
Konfitüre und Süßigkeiten mit Alkohol halal oder haram?
Kategorie: Essen Das Ständige Komitee
Frage:
Wie ist die islamische Regelung über Konfitüre und Süßigkeiten, die Alkohol enthalten?
Antwort:
Wenn das Essen und Trinken davon in großen Mengen berauschend wirkt, ist es verboten
diese in kleinen Mengen zu essen oder zu trinken. Ansonsten ist es legitim diese unabhängig
von der Menge zu essen oder zu trinken.
Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten
Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Hudud; Band 22; 6. Frage der Fatwa Nummer 6541
wie geht es euch inshallah hoffe ich gut.
Es ich wollte mich nicht ein mischen es aber ich muss eben was da zu sagen ,
es ist so das es nicht nur in Cola so ist das es Alkohol drin ist sondere auch in anderen Getränken und Lebensmittel aber es ist soo das es ein andere Alkohol ist wie der Alkohol der berauschen tut.
Das muss man auseinander halten muss und es gibt aussagen Fatwa´s wo die gelehrte sagen das es erlaubt ist.
das ist ein beispiel hier zu und das müsste auch für euch die antwort sein inshallah
allahu alem
baraka allahu fikum
As selam Alaykum
noch was inshallah
Konfitüre und Süßigkeiten mit Alkohol halal oder haram?
Kategorie: Essen Das Ständige Komitee
Frage:
Wie ist die islamische Regelung über Konfitüre und Süßigkeiten, die Alkohol enthalten?
Antwort:
Wenn das Essen und Trinken davon in großen Mengen berauschend wirkt, ist es verboten
diese in kleinen Mengen zu essen oder zu trinken. Ansonsten ist es legitim diese unabhängig
von der Menge zu essen oder zu trinken.
Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten
Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Hudud; Band 22; 6. Frage der Fatwa Nummer 6541