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Produkte mit Alkohol
#32
Salam_wr

Zitat:a) Trinkalkohol also Ethanol ist in größeren Mengen berauschend und daher auch in kleineren Mengen verboten oder ?
b) wenn a) stimmt dann darf man auch nicht einen kleinen Teelöffel Alkohol zu sich nehmen oder?
stimmt

Zitat:c) aber wenn die kleine Menge Alkohol in einem Getränk ist darf man sie auf einmal zu sich nehmen?
nein, wenn es er gleiche alkohol wie oben ist (nämlich der berauscht) dann nicht

Zitat:d) das Getränk an sich berauscht jetzt nicht aber die kleine Menge an Alkohol ist trotzdem enthalten und in dem hadith heißt es ja sinngemäß wenn etwas in großen Mengen berauscht dann ist es auch in kleinen verboten. Das ist das was ich nicht verstehe zwar berauscht das Getränk nicht aber Alkohol ( der in großen Mengen berauscht) ist drin.

deswegen ist das getränk dann verboten weil das berauschende (khamr) drin ist
essig z.b. ist kein berauschendes (khamr) mehr, wenn man davon 10 liter trinken würde wäre es nicht berauschend
dagegen z.b. in einer praline mit alkohol, ist berauschendes drin und deshalb haram wa Allahu alem

„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel,
al-Ansaab (Tiere, die auf Steinaltären für Götzen geopfert werden) und al-Azlaam (Lospfeile,
um Glück oder Entscheidung zu ersuchen) sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So
meidet (strikt all) diese (Abscheulichkeiten), auf dass es euch wohl ergehen möge! Der Satan
will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und
Glücksspiel und euch vom Gedenken Allâhs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun
wohl aufhören?“ [al-Ma’idah 5:90-91].


hier noch eine fatwa zum verständnis (habe den thread nicht ganz durchgelesen deswegen verzeiht mir falls sie doppelt vorkommt)


Frage:
Auf den Märkten (in Algerien) ist ein neues Getränk aufgetaucht, es heißt „Bier Gold“. Es soll
frei von Alkohol sein. Tatsächlich sprechen Leute über dieses Getränk, die meisten fragen sich,
ob es erlaubt ist oder nicht, und ob es verkauft werden darf.
Deshalb hoffen wir auf den Nutzen durch sie Schaikh Abu Abd al-Mu’iz, um uns diese Frage zu
beantworten. Allah möge sie reichlich belohnen, schützen und ihnen ein langes Leben geben,
damit Menschen von ihrem Wissen profitieren.
Antwort:
Alles Lob ist Allahs und mögen Friede und Segen auf dem, als Gnade für die Schöpfung
gesandtem, seiner Familie und seinen Gefährten, bis zum jüngsten Tage sein.
Es ist bekannt, dass Wein verboten ist, weil er berauscht. Deshalb ist der Rausch der Grund für
ein Verbot und jedes Verbot hängt von diesem Grund ab. Es muss gesagt werden, dass wenn
Rausch existiert, dann existiert auch das Verbot (diesbezüglich); und wenn kein Rausch
existiert, dann gibt es kein Verbot.
Fruchtsaft ist zum Beispiel erlaubt, bevor er gärt - wenn es gärt und dadurch berauschend wirkt,
dann ist es verboten. Und wenn er zu Essig wird, dann wird er wieder erlaubt und das Verbot ist
aufgehoben, da sich die Natur veränderte und es ja nicht mehr berauschend wirkt. Das Urteil zu
allen berauschenden Getränken ist, dass sie verboten sind; (doch) andererseits sind sie erlaubt.
Das erwähnte Getränk steht unter demselben Urteil, das erwähnt wurde, (und) es ist nicht
berauschend. Wenn es jedoch die Trinker beim Konsumieren berauscht, oder ein Muslim nach
dem Trinken des Getränks verdächtigt würde, oder wenn jemand beim Trinken daran denkt,
dass er Wein konsumieren würde, dann wird dieser Trank verboten, aufgrund der erwähnten
Gründe.
Um den Muslim von allen Verdächtigungen zu entfernen, um ihn als Gläubig zu bezeichnen und
um ihn von falschen Wünschen und schlechtem Einfluss auf sein Verhalten zu schützen (sollte
man es meiden).
Schlussendlich entnehmen wir als Urteil, dass dieser Trank nicht verboten ist, weil er nicht zum
Rausch führt. Aber er kann zeitweilig verboten werden, um Pfade zum Verbotenen zu
durchtrennen, um Menschen als Gläubige zu sehen, um sie von Verdacht zu befreien und um
die Seele vor satanischen Einflüsterungen zu schützen, damit sie nicht ins Netz und die Falle
des Satans fallen. Und die Seele kann Schlechtes befehlen.
Das Wissen ist Allahs. Unser ewiges Gebet gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Friede und
Segen seien auf demjenigen, den Allah als Gnade für die Schöpfung sandte, auf seiner Familie,
seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum jüngsten Tag.
Schaikh Abu 'Abdul-Muiz Muhammad Ali Farkus, hafidhahullah
Aus der offiziellen Webseite des Schaikes - Algier, 28 Jumada Ass-Saniya, 1418 H
quelle: http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...er-erlaubt

Salam_wr_wb
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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