23-02-2013, 12:17 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2013, 12:19 PM von Abd al-Ghafur.)
Wa aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh Schwester Samira,
da hat dein Ehemann falsche Informationen, ich bitte dich dies nachzulesen und anschließend das Video anzuschauen. Zusätzlich würde ich um nochmal sicher zu gehen ein Shaykh anrufen.
Ist es erlaubt eine Schwangerschaft abzubrechen?
Kategorie: Schwangerschaft u. Geburt Mehrere Gelehrte
Frage:
Ist es erlaubt eine Schwangerschaft abzubrechen? Und wenn ja, was sind die
Voraussetzungen?
Antwort:
- Es ist nicht erlaubt, eine Schwangerschaft in ihren verschiedenen Phasen abzubrechen, außer
aus einem schar?`ahrechtlichen Grund und innerhalb enger Grenzen.
- Wenn die Schwangerschaft sich in der ersten Phase befindet, welche die ersten 40 Tage
umfasst, und der Abbruch zu einem legitimen schar?`ahrechtlichen Zweck erfolgt oder um
Schaden abzuwenden, dann ist es gestattet, dies zu tun. Was aber den Abbruch in dieser
Phase aus Angst vor Erschwernissen bei der Erziehung der Kinder oder aus Angst davor, nicht
die Kosten ihrer Erziehung und Ausbildung tragen zu können, oder aus Angst um ihre Zukunft
anbelangt oder weil das Ehepaar mit der Anzahl der bereits vorhandenen Kinder zufrieden ist,
so ist dies nicht erlaubt.
- Es ist nicht gestattet, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn ein `Alaqah oder Mudghah
vorhanden ist (d. h. während des zweiten und dritten 40-Tages-Zeitraums der
Schwangerschaft), es sei denn, ein Komitee aus vertrauenswürdigen Ärzten hat entschieden,
dass die Fortsetzung eine Gefahr für die Mutter darstellt, da sie daran sterben könnte. In
diesem Fall ist es erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, nachdem alle anderen Mittel, um
das Risiko für die Mutter auszuschalten, ausgeschöpft wurden.
- Nach der dritten Phase und nachdem der vierte Schwangerschaftsmonat vollendet wurde, ist
es nicht erlaubt, abzutreiben, außer wenn eine Anzahl von vertrauenswürdigen Spezialisten
festgestellt hat, dass das Verbleiben des Fötus im Mutterleib deren Tod verursachen würde,
und nachdem alle Mittel, um das Leben zu retten, ausgeschöpft wurden. Eine Erlaubnis zur
Abtreibung unter diesen Bedingungen wird nur gewährt, um das größere von zwei Übeln
abzuwenden und um dem größeren der beiden Interessen zu dienen.
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da hat dein Ehemann falsche Informationen, ich bitte dich dies nachzulesen und anschließend das Video anzuschauen. Zusätzlich würde ich um nochmal sicher zu gehen ein Shaykh anrufen.
Ist es erlaubt eine Schwangerschaft abzubrechen?
Kategorie: Schwangerschaft u. Geburt Mehrere Gelehrte
Frage:
Ist es erlaubt eine Schwangerschaft abzubrechen? Und wenn ja, was sind die
Voraussetzungen?
Antwort:
- Es ist nicht erlaubt, eine Schwangerschaft in ihren verschiedenen Phasen abzubrechen, außer
aus einem schar?`ahrechtlichen Grund und innerhalb enger Grenzen.
- Wenn die Schwangerschaft sich in der ersten Phase befindet, welche die ersten 40 Tage
umfasst, und der Abbruch zu einem legitimen schar?`ahrechtlichen Zweck erfolgt oder um
Schaden abzuwenden, dann ist es gestattet, dies zu tun. Was aber den Abbruch in dieser
Phase aus Angst vor Erschwernissen bei der Erziehung der Kinder oder aus Angst davor, nicht
die Kosten ihrer Erziehung und Ausbildung tragen zu können, oder aus Angst um ihre Zukunft
anbelangt oder weil das Ehepaar mit der Anzahl der bereits vorhandenen Kinder zufrieden ist,
so ist dies nicht erlaubt.
- Es ist nicht gestattet, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn ein `Alaqah oder Mudghah
vorhanden ist (d. h. während des zweiten und dritten 40-Tages-Zeitraums der
Schwangerschaft), es sei denn, ein Komitee aus vertrauenswürdigen Ärzten hat entschieden,
dass die Fortsetzung eine Gefahr für die Mutter darstellt, da sie daran sterben könnte. In
diesem Fall ist es erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, nachdem alle anderen Mittel, um
das Risiko für die Mutter auszuschalten, ausgeschöpft wurden.
- Nach der dritten Phase und nachdem der vierte Schwangerschaftsmonat vollendet wurde, ist
es nicht erlaubt, abzutreiben, außer wenn eine Anzahl von vertrauenswürdigen Spezialisten
festgestellt hat, dass das Verbleiben des Fötus im Mutterleib deren Tod verursachen würde,
und nachdem alle Mittel, um das Leben zu retten, ausgeschöpft wurden. Eine Erlaubnis zur
Abtreibung unter diesen Bedingungen wird nur gewährt, um das größere von zwei Übeln
abzuwenden und um dem größeren der beiden Interessen zu dienen.
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