07-03-2013, 11:49 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2013, 12:17 AM von Al Ilmu Noorun.)
Hier ist eine Fatwa, in der es darum geht, ob man gegen jemanden Dua machen kann, der einem Unrecht angetan hat:
http://islamqa.info/en/ref/71152/
Unter anderem steht dort:
Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
"Allah liebt nicht, daß böse Worte laut vernehmbar gebraucht werden, außer wenn einem Unrecht geschieht; wahrlich, Allah ist Allhörend, Allwissend."
[al-Nisa’ 4:148]
Ibn Katheer sagte in al-Tafseer (1/572):
Ibn ‘Abbaas sagte bezüglich dieses Verses:
Allah mag es nicht, dass jemand gegen irgendjemand anderes betet, außer dass ihm Unrecht angetan wurde, in welchem Fall Er eine Erlaubnis gegeben hat, gegen denjenigen zu beten, der einem Unrecht getan hat. Das sind die Worte "außer wenn einem Unrecht geschieht". Aber wenn er es mit Geduld erträgt, so ist das besser für ihn. Zitatende.
Es werden noch mehr Beweise dafür angeführt. Allerdings wird auch gesagt:
Wenn derjenige, dem Unrecht angetan wurde, gegen denjenigen betet, der ihm Unrecht tat, so sollte er dabei nicht in Extreme gehen und die Grenzen überschreiten, die von Allah vorgeschrieben wurden.
Al-Hasan al-Basri sagte:
Er sollte nicht gegen ihn beten, vielmehr sollte er sagen: "Oh Allah, helfe mir gegen ihn und gebe mir mein Recht von ihm."
Nach einem anderen Bericht: Ihm wurde eine Erlaubnis gegeben, gegen denjenigen, der ihm Unrecht tat, zu beten, ohne die Grenzen gegen ihn zu überschreiten. Zitatende.
In jedem Fall ist es also besser, zu vergeben und die Sache Allah (swt) zu überlassen. Derjenige, der auf sein Recht in dieser Welt verzichtet, wird es in Mengen im Jenseits erhalten und sein Herz wird befreit sein von Verbitterung und Groll.
Und Allah weiß es am Besten.