30-03-2013, 02:08 PM
Assalāmu ʿalaikum,
die Gefäße von Kuffār zu benutzen ist erlaubt, auch wenn darin Lebensmittel gekocht wurden, die ḥarām sind, wie Schweinefleisch, solange das Gefäß vor erneuter Benutzung gründlich gereinigt wurde. Wenn dein Vater also will, dass du ihm den Topf mit den Nudeln gibst und vor einer Woche wurde darin Schweinefleisch gekocht, aber dann in der Spülmaschine gewaschen, kannst du ihm den Topf ruhig geben und es gehört zu deinen Pflichten deine Eltern gut zu behandeln und wenn sie Kuffār sind, solltest du noch mehr auf dein gutes Benehmen und Gehorsam in erlaubten Angelegenheiten achten.
Wallāhu aʿlam.
die Gefäße von Kuffār zu benutzen ist erlaubt, auch wenn darin Lebensmittel gekocht wurden, die ḥarām sind, wie Schweinefleisch, solange das Gefäß vor erneuter Benutzung gründlich gereinigt wurde. Wenn dein Vater also will, dass du ihm den Topf mit den Nudeln gibst und vor einer Woche wurde darin Schweinefleisch gekocht, aber dann in der Spülmaschine gewaschen, kannst du ihm den Topf ruhig geben und es gehört zu deinen Pflichten deine Eltern gut zu behandeln und wenn sie Kuffār sind, solltest du noch mehr auf dein gutes Benehmen und Gehorsam in erlaubten Angelegenheiten achten.
Wallāhu aʿlam.