30-03-2013, 04:35 PM
As Selam alaykum,
wie geht es euch allen inshallah ta´ala gut hoffe ich.
Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee
Frage:
Ich wollte gerne wissen, ob es im Islam erlaubt ist, den (Familien-)Namen des Mannes bei einer
Eheschließung anzunehmen. Bitte um Beweise dafür, dass es nicht erlaubt ist und was der
Grund dafür ist.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten. Die Fragende möchte
wissen, ob es einer Frau erlaubt ist, ihren Familiennamen zu ändern, um damit ihre
Angehörigkeit zu ihrem Ehemann zu zeigen. Dies ist nicht erlaubt und sogar verboten in der
islamischen Schari’ah. Denn niemand darf sich einem anderen zugehörig erklären, außer zum
eigenen Vater, egal ob es sich dabei um einen Mann oder einer Frau handelt. Der Erhabene
Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der
sich zu einem anderen zugehörig erklärt, als zu seinem Vater.“ (verzeichnet bei Ahmad und
anderen)
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen (Bakr Abu Zayd, Salih
al-Fauzan, ‘Abdullah Bin Jadyan, ‘Abdul-‘Aziz al asch-Scheich, ‘Abdul-‘Aziz Bin ‘Abdullah
Ben Baz) wurde gefragt: „In einigen Ländern hat sich folgendes verbreitet: Wenn eine
muslimische Frau heiratet, dann nimmt sie nach ihrer Heirat den Familiennamen ihres
Ehemannes an. Ist es ihr erlaubt, den Namen des Ehemannes anzunehmen oder gehört dies
zur westlichen Kultur, die wir meiden müssen und vor der wir warnen müssen?“
Sie antworteten: „Niemand darf sich einer anderen Person zugehörig erklären, außer dem
eigenen Vater. Denn Der Erhabene Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Demjenigen ist außerdem eine schlimme Strafe angedroht worden, der sich einer anderen
Person als dem Vater zugehörig erklärt. Deshalb darf auch keine Frau den Familiennamen ihres
Ehemanns annehmen, so wie es unter den Kuffar Tradition ist und unter denjenigen Muslimen,
die sie nachahmen. Und Allah verhilft zum Erfolg.“
Somit darf sich niemand zu einer Person zugehörig erklären, außer zum eigenen Vater. Die
Kuffar lassen es zu, dass die Ehefrau ihre Zugehörigkeit zum Vater ablegt und sich stattdessen
dem Ehemann zuschreibt, dies ist verboten und eine Herabwürdigung der Frau. Es existiert ja
schließlich auch keine enge Blutsverwandtschaft zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau,
warum soll sie sich ihm dann in der Art und Weise zugehörig erklären, indem sie seinen
Familiennamen annimmt?
Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee
Es kann ja außerdem auch sein, dass sie geschieden wird oder dass ihr Ehemann verstirbt und
sie dann einen anderen Mann heiratet, muss sie dann immer wieder ihre Zugehörigkeit ändern,
wenn sie heiratet?
Außerdem sind an ihrer Zugehörigkeit zu ihrem Vater auch weitere Rechte gebunden, wie die
Erbschaft, der Unterhalt, die Angehörigen, die zum Kreis ihrer Mahram gehören und so weiter.
Wenn sie ihre Zugehörigkeit zu ihrem Vater ablegt und die des Ehemannes annimmt, dann
entfallen all diese Rechte.
Der Ehemann ist seinem Vater zugehörig, was hat nun die Ehefrau mit dem Schwiegervater
bezüglich der engen Blutsverwandtschaft gemeinsam? Dies ist ein Schwindel gegenüber dem
Verstand und der Realität. Der Ehemann hat keine besonderen Vorteile gegenüber der Frau,
sodass sie sich ihm auf diese Art und Weise zugehörig zeigen muss, indem sie seinen
Familiennamen annimmt und ihres dafür ablegt, während er hingegen sich weiterhin seinem
Vater zugehörig zeigt.
Deshalb muss jede Frau, die ihren Familiennamen bereits abgelegt hat und stattdessen den
ihres Ehemannes dafür angenommen hat, dieses wieder rückgängig machen.
Möge Allah die Lage der Muslime verbessern. Und Allah weiß es am besten.
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Unter der Leitung von Schaikh ibn Baz)
wie geht es euch allen inshallah ta´ala gut hoffe ich.
Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee
Frage:
Ich wollte gerne wissen, ob es im Islam erlaubt ist, den (Familien-)Namen des Mannes bei einer
Eheschließung anzunehmen. Bitte um Beweise dafür, dass es nicht erlaubt ist und was der
Grund dafür ist.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten. Die Fragende möchte
wissen, ob es einer Frau erlaubt ist, ihren Familiennamen zu ändern, um damit ihre
Angehörigkeit zu ihrem Ehemann zu zeigen. Dies ist nicht erlaubt und sogar verboten in der
islamischen Schari’ah. Denn niemand darf sich einem anderen zugehörig erklären, außer zum
eigenen Vater, egal ob es sich dabei um einen Mann oder einer Frau handelt. Der Erhabene
Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der
sich zu einem anderen zugehörig erklärt, als zu seinem Vater.“ (verzeichnet bei Ahmad und
anderen)
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen (Bakr Abu Zayd, Salih
al-Fauzan, ‘Abdullah Bin Jadyan, ‘Abdul-‘Aziz al asch-Scheich, ‘Abdul-‘Aziz Bin ‘Abdullah
Ben Baz) wurde gefragt: „In einigen Ländern hat sich folgendes verbreitet: Wenn eine
muslimische Frau heiratet, dann nimmt sie nach ihrer Heirat den Familiennamen ihres
Ehemannes an. Ist es ihr erlaubt, den Namen des Ehemannes anzunehmen oder gehört dies
zur westlichen Kultur, die wir meiden müssen und vor der wir warnen müssen?“
Sie antworteten: „Niemand darf sich einer anderen Person zugehörig erklären, außer dem
eigenen Vater. Denn Der Erhabene Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Demjenigen ist außerdem eine schlimme Strafe angedroht worden, der sich einer anderen
Person als dem Vater zugehörig erklärt. Deshalb darf auch keine Frau den Familiennamen ihres
Ehemanns annehmen, so wie es unter den Kuffar Tradition ist und unter denjenigen Muslimen,
die sie nachahmen. Und Allah verhilft zum Erfolg.“
Somit darf sich niemand zu einer Person zugehörig erklären, außer zum eigenen Vater. Die
Kuffar lassen es zu, dass die Ehefrau ihre Zugehörigkeit zum Vater ablegt und sich stattdessen
dem Ehemann zuschreibt, dies ist verboten und eine Herabwürdigung der Frau. Es existiert ja
schließlich auch keine enge Blutsverwandtschaft zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau,
warum soll sie sich ihm dann in der Art und Weise zugehörig erklären, indem sie seinen
Familiennamen annimmt?
Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee
Es kann ja außerdem auch sein, dass sie geschieden wird oder dass ihr Ehemann verstirbt und
sie dann einen anderen Mann heiratet, muss sie dann immer wieder ihre Zugehörigkeit ändern,
wenn sie heiratet?
Außerdem sind an ihrer Zugehörigkeit zu ihrem Vater auch weitere Rechte gebunden, wie die
Erbschaft, der Unterhalt, die Angehörigen, die zum Kreis ihrer Mahram gehören und so weiter.
Wenn sie ihre Zugehörigkeit zu ihrem Vater ablegt und die des Ehemannes annimmt, dann
entfallen all diese Rechte.
Der Ehemann ist seinem Vater zugehörig, was hat nun die Ehefrau mit dem Schwiegervater
bezüglich der engen Blutsverwandtschaft gemeinsam? Dies ist ein Schwindel gegenüber dem
Verstand und der Realität. Der Ehemann hat keine besonderen Vorteile gegenüber der Frau,
sodass sie sich ihm auf diese Art und Weise zugehörig zeigen muss, indem sie seinen
Familiennamen annimmt und ihres dafür ablegt, während er hingegen sich weiterhin seinem
Vater zugehörig zeigt.
Deshalb muss jede Frau, die ihren Familiennamen bereits abgelegt hat und stattdessen den
ihres Ehemannes dafür angenommen hat, dieses wieder rückgängig machen.
Möge Allah die Lage der Muslime verbessern. Und Allah weiß es am besten.
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Unter der Leitung von Schaikh ibn Baz)