31-03-2013, 12:01 AM
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatu
Das ist äußerst interessant..
Bis zum Zeitpunkt an dem eine junge Frau heiratet ist der Vater doch ihr wakil, richtig? Ja. Also schön.. Doch ab dem Zeitpunkt an dem die junge Frau heiratet überträgt ihr Vater dem Ehemann dieses Recht ( nicht dass es hier missverstanden wird, das heisst nicht, dass der Ehemann alles mit der Frau machen was er will. Das will ich hiermit betonen!!!! ).
So doch nun gehört die Frau zu ihrem Mann, genau so und eigentlich noch viel mehr als sie zu ihrem Vater gehörte, warum also sollte es falsch sein dessen Namen anzunehmen??
Ich habe das mit dem Erbrecht usw sehr gut verstanden, doch das würde ja dann heissen, dass die Frau kein Recht auf das Erbe ihres Mannes hätte sollte er sterben und ihr würden noch viele andere Rechte somit auch entfallen. Das war jetzt nur ein Beispiel.
Zum anderen kann die Ehefrau drei Monate um ihren Mann trauern und um ihren Vater??? Weniger viel weniger. Nun sie verleugnet ja die zugehörigkeit zu ihrem Vater somit nicht und jeder der Wissen sollte wer ihr Vater ist der weiss es ohnehin.
Ich habe nicht das Recht und möchte es auch nicht über die Verkündung ALLAHS zu urteilen um Gottes Willen, auf gar keinen Fall, doch ich sehe da keinen Zusammenhang, wie soll das verstanden werden??
Ach und noch eine Sache, wie ist es un dem Fall wenn Mann und Frau blutsverwandte sind doch mit unterschiedlichen Namen?? So wie ich es aus dem Text entnommen habe, ist dies in diesem Fall erlaubt, richtig'???
Salam alaikum
Das ist äußerst interessant..
Bis zum Zeitpunkt an dem eine junge Frau heiratet ist der Vater doch ihr wakil, richtig? Ja. Also schön.. Doch ab dem Zeitpunkt an dem die junge Frau heiratet überträgt ihr Vater dem Ehemann dieses Recht ( nicht dass es hier missverstanden wird, das heisst nicht, dass der Ehemann alles mit der Frau machen was er will. Das will ich hiermit betonen!!!! ).
So doch nun gehört die Frau zu ihrem Mann, genau so und eigentlich noch viel mehr als sie zu ihrem Vater gehörte, warum also sollte es falsch sein dessen Namen anzunehmen??
Ich habe das mit dem Erbrecht usw sehr gut verstanden, doch das würde ja dann heissen, dass die Frau kein Recht auf das Erbe ihres Mannes hätte sollte er sterben und ihr würden noch viele andere Rechte somit auch entfallen. Das war jetzt nur ein Beispiel.
Zum anderen kann die Ehefrau drei Monate um ihren Mann trauern und um ihren Vater??? Weniger viel weniger. Nun sie verleugnet ja die zugehörigkeit zu ihrem Vater somit nicht und jeder der Wissen sollte wer ihr Vater ist der weiss es ohnehin.
Ich habe nicht das Recht und möchte es auch nicht über die Verkündung ALLAHS zu urteilen um Gottes Willen, auf gar keinen Fall, doch ich sehe da keinen Zusammenhang, wie soll das verstanden werden??
Ach und noch eine Sache, wie ist es un dem Fall wenn Mann und Frau blutsverwandte sind doch mit unterschiedlichen Namen?? So wie ich es aus dem Text entnommen habe, ist dies in diesem Fall erlaubt, richtig'???
Salam alaikum