25-04-2013, 11:54 AM
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
wie geht es euch meinen Edlern geschwister im Islam inshallah ta´ala hoffe ich gut .
Ich finde persönlich das ein Thema ist was wir nie genug bearbeiten können weil ich natürlich da gehen bin facebook zu haben aber ist jeden selber überlassen.Aber ich möchte ein neben >Thema auf machen was auch sehr wichtig weil ich selber früher gesehen habe wie unsere geschwister sich preis geben durch Bilder und presentiren durch Bilder, ich möchte auch nicht sagen die Schwester oder die Brüder aber wir neben das Thema mal allgmein ok Baraka allahu fikum.
Frage:
Der Fragesteller bittet um ein Urteil bezüglich dem Veröffentlichen des persönlichen Bildes auf Webseiten, insbesondere auf Facebook und Twitter.
Antwort:
Ich sage, dass die Bilder von beseelten Lebewesen haram sind, und es ist von den Kabaa'ir (großen Sünden). Der Gesandte (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:
"Die Menschen, die am Tage des Gerichts am stärksten bestraft werden, werden die Bildermacher sein."
Und er (sallAllahu alayhi wa sallam) erklärte auch, dass dem Bildermacher (an Jawm al- Qiyamah das von ihm gemachte) Bild vorgeführt und gesagt wird: "Hauche eine Seele darin ein", wozu er nicht in der Lage sein wird. Von daher wissen wir, dass es nicht zulässig ist Bilder von Menschen in Twitter oder anderen Netzwerken zu veröffentlichen.
Wenn die Behörden für eine spezielle Angelegenheit ein Bild einfordern, wie z.B. für Lizenzen (Führerschein), Sicherheit (Personalausweis etc.) und andere Behörden, die eine Person beschäftigen, so wird dies eine Notwendigkeit oder ein Bedarfsfall; es darf nicht darüber hinausgehen.
Shaykh ‘Ubayd bin Abdillah al-Jaabiri, hafidhahullah
Anmerkung: Urteile zu den jeweiligen Netzwerken:
Twitter,Facebook
ich werde im laufen des Thema noch weiter Fatwa da zu Posten aber möchte eure sich erst mal hören: jazak allahu khairen
wie geht es euch meinen Edlern geschwister im Islam inshallah ta´ala hoffe ich gut .
Ich finde persönlich das ein Thema ist was wir nie genug bearbeiten können weil ich natürlich da gehen bin facebook zu haben aber ist jeden selber überlassen.Aber ich möchte ein neben >Thema auf machen was auch sehr wichtig weil ich selber früher gesehen habe wie unsere geschwister sich preis geben durch Bilder und presentiren durch Bilder, ich möchte auch nicht sagen die Schwester oder die Brüder aber wir neben das Thema mal allgmein ok Baraka allahu fikum.
Frage:
Der Fragesteller bittet um ein Urteil bezüglich dem Veröffentlichen des persönlichen Bildes auf Webseiten, insbesondere auf Facebook und Twitter.
Antwort:
Ich sage, dass die Bilder von beseelten Lebewesen haram sind, und es ist von den Kabaa'ir (großen Sünden). Der Gesandte (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:
"Die Menschen, die am Tage des Gerichts am stärksten bestraft werden, werden die Bildermacher sein."
Und er (sallAllahu alayhi wa sallam) erklärte auch, dass dem Bildermacher (an Jawm al- Qiyamah das von ihm gemachte) Bild vorgeführt und gesagt wird: "Hauche eine Seele darin ein", wozu er nicht in der Lage sein wird. Von daher wissen wir, dass es nicht zulässig ist Bilder von Menschen in Twitter oder anderen Netzwerken zu veröffentlichen.
Wenn die Behörden für eine spezielle Angelegenheit ein Bild einfordern, wie z.B. für Lizenzen (Führerschein), Sicherheit (Personalausweis etc.) und andere Behörden, die eine Person beschäftigen, so wird dies eine Notwendigkeit oder ein Bedarfsfall; es darf nicht darüber hinausgehen.
Shaykh ‘Ubayd bin Abdillah al-Jaabiri, hafidhahullah
Anmerkung: Urteile zu den jeweiligen Netzwerken:
Twitter,Facebook
ich werde im laufen des Thema noch weiter Fatwa da zu Posten aber möchte eure sich erst mal hören: jazak allahu khairen