09-05-2008, 06:54 PM
Akhi, wie ich bereits sagte, das gehört nach den Rechtsgutachten der Gelehrten die ich kenne, nicht zu den Bedingungen. Es mag sein, dass es Gelehrte gibt, die diese Bedinungen erwähnen, Allahu a´lam, ich weiß nämlich nicht ob es da einen Ikthilaf (Meinungsunterschied) gibt. Wenn du möchtest, dann kannst du die Frage insha'Allah an Abu Anas stellen: www.islam-fetwa.de
Dass es Gelehrte gibt die von einer Heirat mit Jüdin oder Christin in einem nicht-islamischen Staat abraten, weil der Nachwuchs in Kufr fallen könnte und weil man ggbf. das Sorgerecht verlieren könnte und die Kinder nicht nach den Islam erzogen werden etc., ist aber bekannt.