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Urteil & Beschreibung der Ghusl (Große Waschung)
#2
As selam Alakyum rahmatullah wa barakatuh,

habe noch was gefunden zu dem Thema ein bisschen detaillierter:

Füße nach Beenden der Ghusl od. vorher waschen?

‘Aa’ishah (radiya-llahu ‘anha) sagte:

„Wenn der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) im Falle von Janabah Ghusl vollzog,

begann er damit seine Hände zu waschen, dann
wusch er sein Geschlechtsteil mit der linken Hand. Danach
vollzog er Wuduu’ wie für das Gebet, dann nahm er Wasser und nässte damit seine Haarwurzeln ein, indem er seine Finger dafür benutzte. Wenn er sah, dass seine Haarwurzeln gründlich durchnässt waren,
goss er drei Hände voll Wasser über seinen Kopf, um anschließend
den Rest des Körpers mit Wasser zu übergießen.“ (Al-Bukhari 273; Muslim 316)

Maimuunah (radiya-llahu ‘anha) berichtete:

„Ich brachte dem Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) Wasser, um Ghusl nach Janabah zu verrichten.

Er wusch seine Hände zwei oder drei Mal, dann
tauchte er seine Hand in die Schüssel und goss etwas Wasser über seinen
Intimbereich, während er diesen mit seiner linken Hand wusch. Dann
strich er seine linke Hand auf dem Boden entlang und rieb sie kräftig. Dann
vollzog er Wudu‘ wie für das Gebet, danach goss er drei Hände voll Wasser über seinen Kopf, um anschließend den Rest des Körpers zu waschen. Dann trat er zur Seite und wusch seine Füße.“ (Al-Bukhari 265; Muslim 317)

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) bevorzugte die Ansicht, dass es besser ist, die Füße während der Wudu’ zu waschen, es sei denn, man hat eine Entschuldigung. Er sagte in ‚AschScharh al-Mumti’‘ (1/213): „Die Formulierung ‚Dann trat er zur Seite und wusch seine Füße‘ bedeutet:

Nachdem er (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Ghusl beendet hatte, wusch er seine Füße an einem anderen als dem ersten Platz.
Es scheint gemäß den Worten des Autors, eine bestätigte Sunnah zu sein, selbst wenn der Platz sauber ist, wie in unseren Badezimmern heute. Es scheint mir, dass man seine Füße an einem anderen Platz waschen sollte, wenn es nötig ist, im Falle wenn der Boden aus Schmutz besteht, weil wenn er sie wäscht, seine Füße vom Boden dreckig würden. Dies wird durch die Tatsache angezeigt, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) gemäß dem Hadith von
'Aischa nicht seine Füße nach der Ghusl wusch und der Bericht, dass er seine Füße wusch, ist schwach (daa’if). Die Korrekte Ansicht ist die, dass er seine Füße nur im Hadith von Maimunah wusch.“

Bismillah“ sagen beim Verrichten von Ghusl

Das Sagen von „Bismillah“ beim Verrichten von Ghusl und Wudu’ ist mustahabb gemäß der Mehrheit der Fuqahaa’, und die Hanbalis sagten dass es verpflichtend ist.

Shaykh ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: Das Sagen von „Bismillaah“ ist gemäß unserer Madhab verpflichtend, wie es auch im Falle von Wudu’ ist. Es gibt keinen Text dazu, außer dass es heißt: „Es ist verpflichtend im Falle von Wudu, deshalb ist dies erst Recht so im Falle von Ghusl, weil dies die große Reinigung ist.“ Aber die korrekte Ansicht ist die, dass es nicht verpflichtend ist, weder im Fall von Wudu’ noch bei Ghusl. (Asch-Scharh al-Mumti’)

Imam Ahmad (rahimahullah) sagte diesbezüglich: „Es gibt keine Sahih-Überlieferung des Propheten (salla-llahu alayhi wa salam) bezüglich der Basmalah bei der Wudu‘.“ Aus diesem Grund sagten al-Muwaffak (Besitzer des 'Al-Mughni') und andere, dass die Basmalah bei Wudu‘ nicht Waajib, sondern eine Sunnah ist.

Ausspülen von Mund u. Nase bei Ghusl

An-Nawawi sagte, während er die Meinungsverschiedenheiten zu diesem Punkt diskutierte:

„Die Ansicht der Gelehrten zum Ausspülen des Mundes und der Nase sind vier:

1. Dass diese Handlungen zwei der Sunan von Wudu’ und Ghusl sind. Dies ist unsere
Ansicht (Shaafa’i).

2. Dass sie verpflichtend und Bedingungen sowohl bei der Wudu’ als auch bei der Ghusl sind, von denen ihre Gültigkeit abhängt. Dies ist die bekannte Ansicht von Ahmad.

3. Dass sie bei der Ghusl verpflichtend sind, aber nicht bei der Wudu‘. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifah und seinen Gefährten.

4. Dass das Ausspülen der Nase, aber nicht des Mundes verpflichtend im Wudu’ und
Ghusl ist. Dies wurde von Ahmad berichtet und Ibn al-Mundhir sagte: ‚Dies ist meine
Ansicht.‘“ (Al-Majmuu’ 1/400)

Shaykh Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte: „Unter den Gelehrten gibt es manche, welche sagen, dass Ghusl ohne sie (d.h. das Ausspülen des Mundes u. der Nase) nicht gültig ist, so wie es auch der Fall bei der Wudu‘ ist. Und es wurde gesagt, dass sie gültig ohne sie sind.

Die korrekte Ansicht ist die Erstere, weil Allah sagt: „dann reinigt euch.” (Surah Al-Maa'idah 5:6), und dies beinhaltet den gesamten Körper. Das Innere der Nase und des Mundes sind Teile des Körpers, welche gereinigt werden müssen. Deshalb befahl der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) dies in der Wudu’, weil sie in den Worten Allahs enthalten sind: „wascht euch das Gesicht“ (Surah Al-Maa’idah 5:6). Da sie im Waschen des Gesichtes enthalten sind und in dem enthalten sind, was bei der Wudu’ gereinigt werden muss, sind sie auch in der Ghusl enthalten, weil die Reinigung in dem Fall noch wichtiger ist.“ (Asch-Scharh al-Mumti’)
  


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RE: Urteil & Beschreibung der Ghusl (Große Waschung) - von Issa Mönks - 28-05-2013, 07:37 PM

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