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Für Schlafenden/ Vergessenden beginnt Gebetszeit ab dann, wenn er sich erinnert
#1
Exclamation 
As selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Frage:
Bezüglich dem Erhitzen von Wasser, wenn eine Person faul war und zu spät vom Schlaf in der Wüste aufgewacht ist, und wenn sie fürchtet, dass die Gebetszeit endet, was soll sie tun - das Wasser erhitzen oder Tayammum verrichten?

Antwort:
Er sollte das Wasser erhitzen, selbst wenn er Angst hat, dass die Gebetszeit endet, denn wenn der Schlafende aufwacht ist die Zeit für das Salah in seinem Fall dann, wenn er vom Schlaf erwacht und nicht dann, wenn die Zeit für das Gebet beginnt, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

„Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, soll es verrichten, wenn er daran denkt.“

Die Zeit für das Gebet des Vergessenden fängt also an, wenn er sich daran erinnert und für den Schlafenden, wenn er aufwacht. Wir sagen: Wenn du 5 oder 10 Minuten vor Sonnenaufgang aufwachst und wenn du Tayammum verrichtest, wirst du es schaffen rechtzeitig das Gebet zu verrichten, aber wenn du Ghusl verrichtest, wirst du es nicht in der Zeit schaffen. Wir sagen, dass du Ghusl verrichten musst, auch wenn die Zeit (für das Gebet) zu Ende geht, weil die Zeit zum Gebet in deinem Fall erst dann beginnt, wenn du aufwachst, und nicht zur Zeit der Morgendämmerung (Fajr), da du entschuldigt bist.“

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah
Fataawa Nuur ‘ala al-Darb
  


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Für Schlafenden/ Vergessenden beginnt Gebetszeit ab dann, wenn er sich erinnert - von Issa Mönks - 02-06-2013, 08:21 PM

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