Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unislamische Hochzeitsfeier
#2
Salam

Ein interessantes Thema.

Zu deiner Frage: Sobald die Bedingungen (Zustimmung des Wali, zwei Zeugen, Akzeptanz beider Parteien, Brautgabe) für die Nikkah (der islamischen Heirat) erfüllt sind, dann ist die Heirat de facto gültig, auch wenn die Hochzeitsfeier unislamisch war und Sünden enthielt.

Ob und wie Allah eine solche Ehe segnet ist jedoch eine andere Frage. Die Hochzeitsfeier, also die Verkündung der Heirat ist eine Sunnah (übrigens: keine Pflicht) die der Prophet Sas empfahl, selbst wenn man nur ein Schaf schlachtet. Die Gelehrten raten daher, dass man die Heirat nach der Sunnah feiern sollte und auf alles zu verzichten, was sowohl nicht islamkonform ist (Musik, gemischt etc.) als auch auf Dinge, die nicht Bestandteil der Sunnah sind (wie Eheringe, Extravaganz, zu hohes Brautgeld etc.).

Belege in Form von Ahadith gibt es nicht, aber es gibt viele Fatwa in den dieses Thema angesprochen wird, aber die Gelehrten sagen hier nicht, dass die Heirat dadurch unültig ist.
  


Nachrichten in diesem Thema
unislamische Hochzeitsfeier - von Malik Michele - 09-05-2008, 11:42 PM
RE: unislamische Hochzeitsfeier - von Sirat al-Mustaqim - 10-05-2008, 01:09 AM
RE: unislamische Hochzeitsfeier - von Malik Michele - 10-05-2008, 09:38 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste