11-06-2013, 09:41 PM
Ein Kleidungsstück ist erst dann verboten zu tragen, wenn es speziell nur von Kuffar getragen wird. Die Mode heutzutage ist aber überall erhältlich und überall wird sie getragen.
Unter das Verbot und die Nachahmung fallen zB. Nonnentrachten/Mönchskleidung, Kleidung der Buddhisten etc.
Wallahu a'lam.
Unter das Verbot und die Nachahmung fallen zB. Nonnentrachten/Mönchskleidung, Kleidung der Buddhisten etc.
Wallahu a'lam.