28-07-2013, 02:43 AM
Zitat:Allerdings war es im Eifer des Gefechts während eines Zornausbruchs, daher ist es sowieso nicht gültig vor Allah, meine ich.
Das bloße drohen zur Scheidung ist nicht die Scheidung selbst. Bzgl. Scheidung bei Wut:
,,Die Scheidung bei Wut ist gültig, wenn der Mann weiß, was er spricht. Ebenso ist die Scheidung, welche im Spaß gesprochen wird, gültig und tritt in Kraft, auch wenn der Mann sie nicht gemeint hat, weil er doch das Aussprechen der Scheidung im Spaß gemeint hat. Deshalb sollte sich jeder Mann davor hüten, mit solchen ernsthaften Dingen wie einer Scheidung zu spaßen!" [Shaikh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah. Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Shaikh Dr. Saalih al-Fawzaan]