30-07-2013, 01:52 PM
Wenn du das Wasser unabsichtlich geschluckt hast, dann ist dein Fastentag gültig. Die Tatsache, dass du nicht mehr weißt, ob du es absichtlich gemacht hast oder nicht, klingt für mich sehr danach, dass du da an Einflüsterungen des Shaytan leidest (waswas). Manchmal passieren einem Dinge und der Shaytan versucht einem einzureden, man hätte dies oder das mit Absicht gemacht. Falls du solche Erfahrungen schon öfter gemacht hast, würde ich es an dieser Stelle einfach ignorieren - wa allahu alim. Ich bin auch kein Imam - frag den am besten mal in deiner Moschee.
Bei der Masturbation gilt es meines Wissens zu unterscheiden, ob ejakuliert wurde, oder nicht. Die Ejakulation bricht das Fasten - wenn man sie verhindert, ist der Fastentag meines Wissens gültig - wa allahu alim. Nichts desto trotz ist es eine Sünde, wovon man also besser Abstand nimmt.
http://islamqa.com/en/ref/38074 (hier eine Fatwa dazu)
Das Fasten wird also durch das Ejakulieren gebrochen. Da dein Mann an diesem Tag nicht gefastet hat würde ich sagen, dass er durch die Masturbation nicht noch zusätzlich (abgesehen davon, dass es an sich eine Sünde ist) belastet wird (im Sinne von zusätzlichen Tagen, die er fasten muss etc.) - aber das ist nur das, was ich mir denken würde. Ich finde leider keine fatwa dazu.
wa allahu alim