15-09-2013, 09:40 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2013, 10:41 PM von JeyDase.)
Aus dieser Fatwa (http://www.islam-qa.com/en/82266) geht hervor, dass ein Wali (und wahrscheinlich auch die Zeugen) wirklich präsent - also anwesend - sein sollte. Ob ein Telefongespräch als anwesend gilt müsste man einen Alim fragen.
Letztendlich sind diese Leute ja dort um Zeuge zu sein - oder eben um ein Einverständnis zu geben. Ich denke, dass es gut möglich ist, dass dies auch über das Telefon möglich ist - wa allahu alim. Ich weiß es nicht ! Und es ist besser für dich, einen Alim z.B. auf islamqa.com oder islamweb.net zu fragen um alle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Möge Allah demjenigen, von dem die Rede ist, den Weg in die Nikah erleichtern - ameen.
wa aleykum asalam wa rahmatullahi wa barakatuh