03-10-2013, 12:57 PM
In der Fatwa eindeutig erklärt. Nicht mit der Scharia vereinbare Bedingungen sind ungültig und es ist erlaubt, jenen zuzustimmen, so lange eine Notwendigkeit dafür besteht und mit der Absicht, den Vertrag so auszuleben, dass es nicht dazu kommt, dass man zu Taghut - Gerichten muss. Jedenfalls habe ich es so verstanden - wa Allahu alim.
Wa aleykum asalam wa rahmatullahi wa barakatuh