Yahya89
Yahya89
Yahya89   11-10-2013, 07:26 AM
#56
Hier zwei Aussagen dazu, die ich in anderen Foren gefunden habe:

Zitat:"Frage: Wie ist es mit dem alkoholfreien Bier, ist es erlaubt oder verboten?

Antwort: Wenn es als alkoholfrei deklariert ist, ist es halal. Alkoholfreies Bier ist aus Gerste, und es hat einen sehr, sehr kleinen Alkoholgehalt. Ist es nach dem Schweizer Gesetz als alkoholfrei deklariert, so darf man es trinken, denn das Schweizer Gesetz ist sehr, sehr streng, es ist weniger als 0,5 % pro Liter, damit es als alkoholfrei gilt. Beim Coca-Cola sind es noch weniger. Hat man also 100 l Gerstensaft, und einen halben Liter Alkohol, und dieser schützt den Saft vor dem Schlechtwerden, so bleibt es Alkoholfrei. Man kann nicht sagen, es kommt von Gerste, darum ist es haram, denn der Whisky kommt hauptsächlich aus Dattelsaft, und der Dattelsaft ist ja halal, aber wenn er nach 3 Tagen zu gären anfängt und Alkohol zieht, dann ist er verboten! Alles, was zu gären beginnt, ist verboten"
Mosle sein - Ders von Scheich Youssef Ibram



Zitat:Frage:

Was ist das Urteil über das Trinken von Bier, bemerkend, dass es zwei Arten von Bier gibt. Eine mit einem alkoholischen Inhalt und eine ohne alkoholischen Inhalt? Wird dies als Berauschendes angesehen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist erforderlich zwischen den zwei Arten von Bier zu unterscheiden:

Das Erste ist das berauschende Bier, das in einigen Ländern verkauft wird. Dieses Bier ist khamr (ein Rauschmittel) und es ist haraam es zu verkaufen, zu kaufen und zu trinken. Der Prophet (sallallahu aleihi wa sallam) sagte: „Alles Berauschende ist khamr und alles Berauschende ist haraam.“ Berichtet bei Muslim, 2003.

Es ist haraam viel oder wenig davon zu trinken, auch wenn es nur ein einzelner Tropfen ist, weil der Prophet (sallallahu aleihi wa sallam) sagte: „Was immer in großen Mengen berauscht, so ist eine kleine Menge von ihr haraam.“ Berichtet bei al-Tirmidhi, 1865; als Sahih klassifiziert von al-Albaani in Sahih al-Tirmidhi.

Die zweite Art ist Bier, dass nicht berauscht, entweder weil es völlig frei von Alkohol ist oder weil es eine winzige Menge Alkohol beinhaltet, das nicht den Grad des Rausches verursacht, egal wie viel eine Person davon trinkt. Die Gelehrten stufen dies als zulässig ein.

Shaykh Ibn ’Utheimin sagte:

Das Bier, das zum Verkauf steht in unseren Marktplätzen [in Saudi Arabien] ist alles halaal, weil es von den Offiziellen geprüft wurde und es vollständig frei von Alkohol. Das grundlegende Prinzip hinsichtlich allen Arten von Nahrung, Getränken und Kleidung ist, dass sie alle zulässig, es sei denn es ist ein Beweis bekannt, dass sie haraam sind. Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):

„Er ist es, Der für euch alles auf der Erde erschuf“ [al-Baqarah 2:29]

Also wenn irgendjemand sagt: „Dieses Getränk ist haraam oder dieses Essen ist haraam, oder diese Bekleidung ist haraam“, dann sagt zu ihm: „Bring deinen Beweis.“ Wenn er einen Beweis hervorbringt, dann sollten wir tun was immer durch den Beweis angedeutet wird. Wenn er keinen Beweis hervorbringt, dann sind seine Worte zu verwerfen, weil Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):

„Er ist es, Der für euch alles auf der Erde erschuf“ [al-Baqarah 2:29]

Alles auf dieser Welt hat Allah für uns erschaffen. Diese generelle Bedeutung wird bestätigt durch das Wort „jamee’an“ (hier übersetzt als „alles“). Und Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):

„wo Er euch bereits erklärt hat, was Er euch verboten hat“ [al-An’aam 6:119]

Also wenn etwas haraam ist, sollte es einen klaren und detaillierten Hinweis geben, dass es haraam ist. Wenn es nicht solch einen Beweis gibt, dann ist es nicht haraam. Das Bier, das man in unseren Märkten findet, hier in dem Land der zwei heiligen Heiligtümer (Saudi Arabien) ist alles halaal und es gibt keinen Zweifel diesbezüglich insha Allah.

Wir glauben nicht, dass jeder alkoholischer Inhalt in einer Sache es zu haraam macht, vielmehr wenn etwas einen prozentualen Inhalt an Alkohol aufweist, welcher eine Person berauscht, wenn sie es trinkt, dann ist es haraam. Aber wenn die Menge winzig ist und keinen Effekt hat, dann ist es halaal.

Manche Leute glauben, dass die Worte des Propheten (sallallahu aleihi wa sallam) „Was immer in gossen Mengen berauscht, so ist eine kleine Menge von ihr haraam“ bedeutet, dass wenn ein kleiner Prozentsatz an Berauschendem mit einer großen Menge einer Substanz, die nicht berauscht, vermischt wird, es dann haraam ist. Dies ist ein Missverständnis des Hadiths. „Was immer in gossen Mengen berauscht, so ist eine kleine Menge von ihr haraam“ bedeutet, dass wenn viel von etwas einen Rausch verursacht und ein wenig davon keinen Rausch verursacht, dann ist beides, viel oder wenig, haraam, weil du vielleicht ein wenig trinkst, dass keinen Rausch verursacht, du aber dann vielleicht dazu verleitet wirst mehr zu trinken und berauscht wirst. Aber wenn etwas mit Alkohol vermischt ist, der Alkohol aber eine kleine Menge beträgt und keinen Effekt hat, dann ist es halaal und fällt nicht unter das Urteil dieses hadiths.

Al-Baab al-Maftooh, 3/381-382.

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Asslema Tunesie

Alles in allem kann ich euch als Fachmann in diesem Gebiet sagen, dass Deutsches alkoholfreies Bier, sofern nicht mit 0,0% geworden, ein Maximum von 0,5vol% an Alkohol enthält. Es ist damit nicht mehr berauschend, aber es enthält noch Alkohol, welcher wiederum in großen Mengen berauschend ist.

In Bier welches mit 0,0% angepriesen wird, solches kann man theoretisch glaube ich sogar in Saudi Arabien kaufen, ich meine mich zu Erinnern, dass z.B. die Bitburger Brauerei nach Saudi Arabien exportiert oder in die Emirate, solches Bier darf nicht mehr als 0,05vol% Alkohol enthalten, welches die Grenze der physisch-chemischen Detektierbarkeit von Alkohol ist.
  
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