16-10-2013, 05:50 PM
Wa ´aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu,
InschaALLAH geht es dir und deinem Iman ebenfalls gut.
In der folgenden Fatwa steht zusammengefasst, dass es kein Problem ist nach dem Witr-Gebet weitere freiwillige Gebete zu verrichten. Natürlich ist es besser, wenn man das Witr-Gebet als letztes Gebet macht, doch dies gilt nur als Mustahabb (also erwünscht) Was man aber nicht machen soll ist, dass man das Witr-Gebet noch einmal beten soll, wenn man es schon verrichtet hat. Hier die Fatwa und die Beweise dazu.
http://www.islam-qa.com/en/20851
InschaALLAH geht es dir und deinem Iman ebenfalls gut.
In der folgenden Fatwa steht zusammengefasst, dass es kein Problem ist nach dem Witr-Gebet weitere freiwillige Gebete zu verrichten. Natürlich ist es besser, wenn man das Witr-Gebet als letztes Gebet macht, doch dies gilt nur als Mustahabb (also erwünscht) Was man aber nicht machen soll ist, dass man das Witr-Gebet noch einmal beten soll, wenn man es schon verrichtet hat. Hier die Fatwa und die Beweise dazu.
http://www.islam-qa.com/en/20851