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Urteil über alkoholfreies Malzbier
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Urteil über alkoholfreies Malzbier



Frage: Was ist das Urteil über alkoholfreies Malzbier?

Die grundlegende Regel bei Essen und Trinken ist, dass diese Dinge halal sind, ausgenommen der Dinge die in der Shari´a haram sind, wie alkoholische Getränke. Wenn das Getränk irgendwelche berauschenden Mittel beinhaltet, ist es haram. Auf dieser Basis könnte man sagen, dass dieses Bier (ein Getränk aus Gerste), wenn es in großen Mengen berauscht, nicht erlaubt ist.
Es wurde berichtet, dass der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam sagte:
“Jede berauschende Substanz ist haram”
(Bukhari).

Und es wurde berichtet, dass Aisha (radhia lahu ´anha) sagte:
“Der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam sagte: “Jede berauschende Substanz ist haram und was auch immer in großen Mengen berauscht, davon ist eine handvoll auch haram.”
(Tirmidhi).

Al Teebi sagt dazu: “Handvoll” ist ein Ausdruck für eine kleine Menge.

Und Allah weiß es am besten

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid


http://salafiyya.wordpress.com/2008/04/3...-malzbier/
  


Nachrichten in diesem Thema
Urteil über alkoholfreies Malzbier - von Muslima89 - 14-05-2008, 05:58 PM
RE: Urteil über alkoholfreies Malzbier - von Malik Michele - 14-05-2008, 09:03 PM

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