04-11-2013, 11:59 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2013, 12:01 AM von al-Salafi.)
Schwester, als Moderatorin eines islamischen Forums muss man doch einen gewissen Grad an Wissen bzw. Überblick in einigen Bereichen des islamischen Rechts haben, oder? Und sicherlich findet man über die Suchfunktion genug Fatawa in diesem Forum, wo über das unterlassen des Gebets gesprochen wurde und das es nach den heutigen Gelehrten der Hanabilaah - auf die man sich stützt - eine Tat der Abtrünnigkeit ist. Und wenn jemand vom Islaam abgefallen ist, so ist es nicht weiterhin erlaubt mit ihm zu leben, geschweige denn intim zu werden. Der Ehevertrag ist ungültig.
Ich denke wir sollten versuchen der Ukht Ratschläge zu geben, ansonsten weichen wir zu sehr vom Thema ab. Hier eine Fatwa, wo zwar die Frau betroffen ist, jedoch vom Prinzip das selbe: http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=43
Bei weiteren Beweisen kann ich nur auf die Suchfunktion verweisen, es gibt von IslamQA genug andere Fatawa zu dem Thema.