08-11-2013, 01:53 PM
(08-11-2013, 12:04 PM)Ricoleo schrieb: Hallo ihr zwei
Also für mich wäre schon eindeutig die Version mit dem schnellen Tod die erste Wahl aber ich bin halt bislang noch kein Gläubiger.
Übrigens steht im Text, dass Person C die Art aussuchen darf, während du dann von selber handanlegen sprichst; Was davon denn jetzt eigentlich?
Das macht zumindest für mich die Entscheidung dann doch nochmal schwieriger, wenn man es vlt sogar selber durchführen müsste.
Liebe Grüße, Ricoleo
Sie darf zwischen den Beiden Optionen wählen, das ist mit Art des Todes auswählen gemeint. Der Knackpunkt an der Frage ist ja genau die Tatsache, dass Person C Person B das leid ersparen kann, in dem sie Person B selbst kurz und schmerzlos umbringt. Würd Person C Person A das umbringen überlassen, würde Person A Person B Foltern, Quälen und ihn letzendlich qualvoll verrecken lassen.