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Fester Händedruck
#2
assalamu alaikum
"besser" als was? die hand zu geben bei der begrüßung ist eine sunnah

Frage:

Wie lautet das Urteil über das gegenseitige Küssen auf die Wange, abgesehen von Ehepartnern? Dieses Phänomen ist unter Schulmädchen sehr weit verbreitet, und zwar dermaßen, dass sich Freundinnen jeden Morgen mit Küsschen begrüßen. Ich wüsste gern das islamische Urteil darüber, mit Beweisen, und insbesondere das Urteil über dieses seltsame Phänomen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Was bei einem Treffen vorgeschrieben ist, ist, den Salām (Friedensgruß) zu sagen und sich gegenseitig die Hand zu schütteln. Wenn eine Person von einer Reise zurückgekehrt ist, dann ist es vorgeschrieben, sie zu umarmen. Was das Küssen bei jedem Treffen angeht, so ist dies kein Bestandteil der Sunnah der Begrüßung, vielmehr wurde berichtet, dass dies nicht erlaubt ist. Al-Tirmidhi berichtete (2728), dass Anas ibn Mālik (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann fragte: ‚O Gesandter Allāhs, wenn einer von uns seinen Bruder oder Freund trifft, soll er sich dann verbeugen?’ Er antwortete: ‚Nein.’ Der Mann fragte: ‚Soll er ihn umarmen und küssen?’ Er erwiderte: ‚Nein.’ Dann fragte der Mann: ‚Soll er seine Hand nehmen und ihn begrüßen?’ Er antwortete: ‚Ja.’ (Dieser Hadīth wurde von al-Albāni in Sahīh Sunan al-Tirmidhi als hasan eingestuft.)

Ja, das Küssen ist zu einigen Anlässen vorgeschrieben, nämlich wenn jemand von einer Reise zurückkehrt und Ähnliches. Siehe Frage Nr. 34497.

Aber bezüglich des täglichen gegenseitigen Küssens gibt es keinen Zweifel daran, dass dies nicht vorgeschrieben ist, und es ist ein seltsames Phänomen, das den muslimischen Gesellschaften fremd ist. Es besteht die Befürchtung, dass dies von denjenigen, in deren Herzen Krankheit ist, als Mittel benutzt werden könnte, um sich auf verbotene körperliche Vergnügen im Rahmen eines anderen Phänomens einzulassen, welches Verehrung genannt wird, was zweifellos eine verbotene Art der Vernarrtheit ist. Al-Nawawi (möge Allāh barmherzig mit ihm sein) sagte:

Was das Umarmen und Küssen des Gesichts einer Person angeht, die nicht von einer Reise zurückgekehrt ist – abgesehen von einem Kind – so ist dies makrūh, wie von al-Baghawi und anderen deutlich gesagt wurde… Was den bartlosen Jüngling angeht, so ist es unter allen Umstanden harām, ihn zu küssen, ob er von einer Reise zurückkehrt oder nicht. Es scheint, dass ihn zu umarmen dem Küssen gleicht – ob derjenige, der küsst oder derjenige, der geküsst wird, rechtschaffen ist oder nicht. Zitat-Ende aus al-Majmū’, 4/477

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Erlassung von Fatwas wurden gefragt: Es existiert ein Phänomen unter jungen Männern, dass sie sich jeden Tag, wenn sie sich treffen, auf die Wange küssen. Dieses Phänomen hat sich ebenso unter älteren Männern, in den Moscheen und in den Klassenzimmern ausgebreitet. Verstößt dies gegen die Sunnah oder ist nichts Falsches daran? Ist es eine Bid’ah oder eine Sünde, oder ist es erlaubt?

Sie antworteten:

Was bei einem Treffen vorgeschrieben ist, ist, den Salām (Friedensgruß) zu sagen und sich gegenseitig die Hand zu schütteln. Wenn das Treffen nach einer Reise stattfindet, dann ist es außerdem vorgeschrieben, sich zu umarmen, weil berichtet wurde, dass Anas (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wenn die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sich trafen, schüttelten sie sich gegenseitig die Hand, und wenn sie von einer Reise zurückkehrten, umarmten sie sich.“ Was das Küssen auf die Wange angeht, so ist uns keine Sunnah bekannt, die darauf hindeutet. Zitat-Ende Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 24/128

Sheikh al-Albāni (möge Allāh barmherzig mit ihm sein) sagte in Silsilat al-Ahādīth al-Sahīhah (1/74, Hadīth Nr. 160): Dies ist der Hadīth von al-Tirmidhi, den wir am Anfang unserer Antwort erwähnten:

In der Tat zeigt der Hadīth klar an, dass das Küssen zu einem Treffen nicht vom Islam vorgeschrieben ist. Es leuchtet ein, dass dies das Küssen der eigenen Kinder oder der Ehefrau nicht mit einschließt.

Bezüglich der Ahādīth, die anzeigen, dass der Prophet (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) einige seiner Gefährten bei verschiedenen Ereignissen küsste – z.B. als er Zayd ibn Hārithah küsste und umarmte, als er nach Madīnah kam, und als er Abu’l-Haytham Ibn al-Tayhān umarmte usw. – so können als Antwort darauf folgende Punkte angemerkt werden:

1 – Dies sind ungesunde Ahādīth, die nicht als Beweise herangezogen werden können.

2 - Selbst wenn einige von ihnen sahīh wären, ist es nicht erlaubt, sie gegen diesen sahīh Hadīth zu verwenden, da es eine Handlung des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) ist, die so gedeutet werden könnte, dass sie für einen speziellen Fall gilt, oder es könnte einen speziellen Anlass dafür geben, sodass der Hadīth zur Verwendung als Beweis ungeeignet wäre – anders als dieser Hadīth, welcher ein mündlicher Hadīth ist, der allgemein an die gesamte Ummah gerichtet ist, daher ist es ein starker Beweis, der nicht abgelehnt werden kann. Es ist im Fachgebiet des Usūl etabliert, dass im Falle eines Konflikts Worte vor Handlungen Vorrang haben, und der Hadīth, der auf ein Verbot hinweist, hat vor einem anderen, der auf Zulässigkeit hinweist, Vorrang. Dieser Hadīth ist wörtlich und weist auf ein Verbot hin, daher hat er Vorrang vor den anderen erwähnten Ahādīth, selbst wenn sie sahīh sind.

Ebenso sagen wir in Bezug auf das Drücken und Umarmen, dass dies nicht vorgeschrieben ist, weil der Hadīth es verbietet, jedoch sagte Anas (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): „Wenn die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sich trafen, schüttelten sie sich gegenseitig die Hand, und wenn sie von einer Reise zurückkehrten, umarmten sie sich.“ (Berichtet von al-Tabarāni in al-Awsat, und dessen Überlieferer sind die Männer des Sahīh, wie von al-Mundhiri (3/270) und al-Bayhaqi (8/36) dargelegt wurde.)

Al-Bayhaqi (7/100) berichtete mit einem sahīh Isnād von al-Sha’bi, dass, wenn die Gefährten Muhammads (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sich trafen, sie sich gegenseitig die Hände schüttelten, und wenn sie von einer Reise zurückkerten,
umarmten sie einander.

Al-Bukhāri berichtete in al-Adab al-Mufrad (970), und Ahmad berichtete (3/495), dass Jābir ibn ‘Abd-Allāh sagte: „Ich erfuhr, dass ein Mann einen Hadīth kannte und ihn vom Gesandten Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) gehört hatte. Ich kaufte ein Kamel, belud es mit meinem Gepäck und reiste einen Monat lang, bis ich in Syrien ankam, wo ich ‘Abd-Allāh ibn Unays vorfand. Ich sagte zum Pförtner: ‚Sag ihm: Jābir ist an der Tür.’ Er fragte: ‚Ibn ‘Abd-Allāh?’ Ich erwiderte: ‚Ja.’ Er eilte über sein Gewand stolpernd heraus und umarmte mich, und ich umarmte ihn…“ Al-Hāfiz (1/195) sagte, sein Isnād ist hasan. Al-Bukhāri berichtete ihn unter den mu’ālaq Ahādīth.

Daher kann gesagt werden, dass das Umarmen im Fall der Rückkehr von einer Reise vom Verbot befreit ist, weil die Sahābah dies taten. Zitat-Ende

Und Allāh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 60351)



assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


Nachrichten in diesem Thema
Fester Händedruck - von JeyDase - 20-11-2013, 09:55 PM
RE: Fester Händedruck - von safiya_ummaimen - 21-11-2013, 12:19 AM
RE: Fester Händedruck - von JeyDase - 21-11-2013, 04:16 PM

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