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Ganzkörperwaschung (Ghusl)
#2
Salam_wr

warum sollte die frage unverschämt sein?

hier die antwort:


Während des Duschens (Ghusl) urinieren

Frage (Nr. 52):

Wenn jemand die Dusche mit der Absicht Ghusl durchzuführen betritt und dann während des Duschens uriniert, wird sein Ghusl ungültig? Was ist, wenn er nach dem Urinieren damit fortfährt sich zu waschen und seinen Ghusl abermals ausführt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es gibt keine Bedenken dagegen, dass jemand während des Ghusl uriniert.

Wenn die Absicht für den Ghusl war, sich vom Zustand der großen Unreinheit oder Janābah zu reinigen, dann sollte man seinen Ghusl vervollständigen. Wenn die Absicht war, sich von al-Hadath al-asghar (kleine Unreinheit) zu säubern, dann muss die Niyyah (Absicht) erneuert werden, um sich von diesem Zustand zu reinigen, und es ist ausreichend Wudū’ zu machen und die Körperteile zu waschen, die normalerweise während des Wudū’ gereinigt werden.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=198
  


Nachrichten in diesem Thema
Ganzkörperwaschung (Ghusl) - von Ron - 06-12-2013, 05:07 PM
RE: Ganzkörperwaschung (Ghusl) - von al-Salafi - 06-12-2013, 11:42 PM

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