10-01-2014, 09:41 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2014, 09:57 PM von Muslim123456.)
Selam aleikum
Zitat: [...] (ob er Luft gelassen hat oder nicht), dann darf er nicht aus der Moschee rausgehen, bis er entweder das Geräusch gehört hat oder den Geruch gerochen hat.“
Greift jetzt in die regelung, die ausnahme bei krankheit ein, weil im umkehrschluss müsste ich dann raus, oder kommt hier die ausnahmeregelung bei Krankheit, ich mein damit wenn man im gemeinschaftsgebet ist oder alleine in der Moschee betet.
Habe ich das so richtig verstanden..?
Bist bestimmt genervt aber ich möchte nur sicher gehen, war meine LETZTE frage darauf bezogen 1000 Dank
Zitat: [...] (ob er Luft gelassen hat oder nicht), dann darf er nicht aus der Moschee rausgehen, bis er entweder das Geräusch gehört hat oder den Geruch gerochen hat.“
Greift jetzt in die regelung, die ausnahme bei krankheit ein, weil im umkehrschluss müsste ich dann raus, oder kommt hier die ausnahmeregelung bei Krankheit, ich mein damit wenn man im gemeinschaftsgebet ist oder alleine in der Moschee betet.
Habe ich das so richtig verstanden..?
Bist bestimmt genervt aber ich möchte nur sicher gehen, war meine LETZTE frage darauf bezogen 1000 Dank