Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein paar Fragen
#3
Salam alaikum wa rahmatullah wa barakatuhu.

Insha Allah Tala kann ich deine Fragen richtig beantworten.

1) Wie Körperbetont bzw. "sexy" darf sich eine Frau im Islam anziehen?
Dazu gibt es drei Verse im heiligen Koran:
33:59 O Prophet! Sag deinen Frauen und Töchtern und den gläubigen Frauen, sich zu bedecken. Dadurch werden sie erkannt und vermeiden es, belästigt zu werden. Gott ist der Vergebende, Gnadenvolle.
24:31 Sage den gläubigen Frauen, sie sollen den Blick niederschlagen und ihre Blöße wahren und ihre Zierde (ziynet) nicht zeigen, außer dem, was äußerlich sichtbar ist, und ihre Brüste bedecken mit ihren Bedeckungen (hmar). Und ihre Zierde niemandem zeigen außer ihren Ehemännern, ihren Vätern, Schwiegervätern, ihren Söhnen, Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern oder ihre Frauen oder männlichen Dienern, die Frauen nicht mehr begehren, und den Kindern, die noch kein Verlangen nach Frauen haben. Sie sollen nicht plakativ mit den Füßen schlagen, um verdeckten Schmuck bemerkbar zu machen. Kehrt alle reumütig zu Gott zurück, ihr Gläubigen, damit ihr Erfolg erzielt!
7:26 Ihr Kinder Adams! Wir haben euch Kleidung gewährt, die eure Blöße bedeckt und euch zur Zierde gereicht.

Allgemein istgemeint, dass eine Muslimin nur ihre Hände und ihr Gesicht zeigen darf. Einige Gelehrte sagen auch, dass der Niqab Pflicht ist, also eine Gesichtsverschleierung. Im Endeffekt sind diese Verse Auslgeungssache, man darf auf Frau jedoch keine engen und auffälligen Kleidung tragen.

2) Ist Alkohol trinken erlaubt?
Nein.
Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: "In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen." Und sie befragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: "Den Überschuss." So macht euch Allah die Zeichen klar, damit ihr nachdenken möget (2:219)

3) Darf man Raucher sein, also ständig und jeden Tag mehrere Zigaretten rauchen?
Nein.
O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, daß es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiß Barmherzig gegen euch. [4:29]

Und gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges. Und handle nicht ganz verschwenderisch. [17:26]

Der folgende Punkt ist sehr interessant für mich, da ich so etwas nicht verstehen kann, da ich ein komplett friedvoller, interessierter und verständnisvoller Mensch bin:

4) Ich bekam Drohanrufe von ihrem Vater, dass ich sie nie mehr anrufen soll etc. Es gab keinen Grund dafür und ihre Eltern lehnten es auch vorher schon ab, mich kennen zu lernen. Allein aus dem Grund, dass ich kein Muslim oder Bosnier bin. Bezüglich der Drohungen, oder wenn die mir echt etwas antun würden, ist das denn erlaubt, bzw. einem anderem Menschen grundlos zu schaden oder gar schlimmer??? Ich würde ihr doch niemals Schaden zufügen oder ihr etwas verbieten!

Menschen Schaden zuzufügen ist haram! Eventuell ist es etwas Kulturelles.
Allerdings werden Nicht-Muslime als Kuffar angesehen, vielleicht wollen sie ihre Tochter schützen vor Fitnah oder gar Abfall vom Glauben. Beziehungen vor der Ehe zwischen Mann und Frau sind nämlich haram. Desweitern darf eine Muslima weder einen Nichtmuslim heiraten, geschweige denn eine außereheliche Beziehung mit einander führen.


Und als allerletztes, aber eigentlich nicht so wichtig, jedoch interessant und oft diskutiert:

5) Darf ein muslimischer Mann wirklich mehrere Frauen haben (wenn er sie alle gleich versorgt)?

Ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten, aber NUR wenn er sie gleich gut behandelt.
4:3 Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

4:24 Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.


Wegen dem Problem mit den Eltern deiner Freundin würde ich dir Nahe legen den Islam anzunehmen, Insha Allah Tala
Überlege es dir und werde Masha Allah Muslim.

La hawla wala quwata illah billah Hil Ilyl Azeem.

Salam alaikum wa rahmatullah wa barakatuhu.
  


Nachrichten in diesem Thema
Ein paar Fragen - von Shelter - 16-01-2014, 07:51 AM
RE: Ein paar Fragen - von Ibn Suleyman - 16-01-2014, 12:24 PM
RE: Ein paar Fragen - von Gast - 18-01-2014, 04:11 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste