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Fatwa Beschneidungsfest?
#2
Salam

Möge Allah subhanahu wa ta´ala deine Familie segnen und dein Kind zu einem leuchtenden Beispiel für den Islam machen.

Was das Feiern der Beschneidung angeht, so kann für das Verbot nicht als Argumenation genommen werden, dass Allah uns nur zwei Feste (Aid Al-Adha & Aid Al-Fitr) vorgeschrieben hat, weil nach dieser Argumentation auch das Feiern der Hochzeit nicht erlaubt wäre, was ja keineswegs zutrifft, denn diese zwei Feste sind religiöse Feste und es gibt kein religiöses Fest außer diesen beiden. Hochzeiten, Beschneideungen (´Aqiqa) etc., zählen nicht zu religilösen Festen in dem Sinne.

Was zu beachten ist:

Sheikh Ibn Baz (rahimahullah) sagte:

"Im Hinblick auf das Zusammenkommen von Männern und Frauen an einem besimmten Tag um an der Beschneidung teilzunehmen indem das Kind vor ihnen zur Schau gestellt wird, so ist dies haram, weil die Entblösung der Awrah stattfindet, die im Islam zu verdecken vorgeschrieben ist und es ist verboten sie zu entblösen.

Gleichermaßen ist das Vermischen von Männern und Frauen zu diesem Anlaß verboten, weil dies Fitna (Versuchung) beinhaltet und weil dies gegen die Shari´a ist." [Kitaab Majmoo’ Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li Samaahat]

wa Allahu a´lam.
  


Nachrichten in diesem Thema
Fatwa Beschneidungsfest? - von Malik Michele - 18-05-2008, 10:24 PM
RE: Fatwa Beschneidungsfest? - von Sirat al-Mustaqim - 18-05-2008, 10:56 PM
RE: Fatwa Beschneidungsfest? - von Malik Michele - 18-05-2008, 11:18 PM

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