06-03-2014, 04:57 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2014, 04:58 PM von SchahadaImBlut.)
Wa anti fii Jazak Allahu kheiran.
Eine der Grunde, die dein Vater nannte wäre, dass er bei seiner Familie begraben werden möchte.
Wenn es so ist, dass er es seiner Familie erleichtern will, dann hätte er hier einen legitimen Grund für seinen Wunsch und ihr solltet diesem folge leisten,so gut ihr könnt.
Ja, es wird empfohlen den Verstorbenen schnell zu beerdigen, aber es wurde gesagt dass es Gründe gibt bei denen es erlaubt ist den Leichnam in sein Heimatland zu bringen und eines der Gründe war
"Ihn beispielsweise in sein Heimatland zu bringen, damit seine Familie sich besser fühlt und sein Grab besuchen kann"
Das wurde gestattet.
IN der Fatwa heißt es außerdem noch:
"Doch in solchen Fällen (wie oben genannt) ist es eine Voraussetzung, dass es keine Befürchtung gibt, dass der Leichnam durch die verzögerte Bestattung verwesen könnte und dass sein Frieden nicht beeinträchtigt wird. Wenn es keinen Grund gibt, ihn zu transportieren und diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist es nicht gestattet, ihn woandershin zu bringen."
Ich kann dir nicht mehr sagen als das was aus der Fatwa zu entnehmen ist.
Wa Allahu ta3ala a3la wa a3lam
Wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
Eine der Grunde, die dein Vater nannte wäre, dass er bei seiner Familie begraben werden möchte.
Wenn es so ist, dass er es seiner Familie erleichtern will, dann hätte er hier einen legitimen Grund für seinen Wunsch und ihr solltet diesem folge leisten,so gut ihr könnt.
Ja, es wird empfohlen den Verstorbenen schnell zu beerdigen, aber es wurde gesagt dass es Gründe gibt bei denen es erlaubt ist den Leichnam in sein Heimatland zu bringen und eines der Gründe war
"Ihn beispielsweise in sein Heimatland zu bringen, damit seine Familie sich besser fühlt und sein Grab besuchen kann"
Das wurde gestattet.
IN der Fatwa heißt es außerdem noch:
"Doch in solchen Fällen (wie oben genannt) ist es eine Voraussetzung, dass es keine Befürchtung gibt, dass der Leichnam durch die verzögerte Bestattung verwesen könnte und dass sein Frieden nicht beeinträchtigt wird. Wenn es keinen Grund gibt, ihn zu transportieren und diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist es nicht gestattet, ihn woandershin zu bringen."
Ich kann dir nicht mehr sagen als das was aus der Fatwa zu entnehmen ist.
Wa Allahu ta3ala a3la wa a3lam
Wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu