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Kann man einer Nicht Muslimischen Person gute Taten hinterlegen??
#2
Salam


1. Der Prophet Sas wollte für die Götzendiener um Verzeihung bitten und Allah sandte diese
Verse hinab:

"Bitte um Vergebung für sie, oder bitte nicht um Vergebung für sie; wenn du (auch) siebzigmal um Vergebung für sie bittest, so wird Allah ihnen doch nicht vergeben. Dies (geschieht deshalb), weil sie Allah und Seinen Gesandten verleugnet haben. Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht" (9:80)

"Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klargeworden ist, daß sie Insassen des Höllenbrandes sein werden." (9:113)

"Gleich ist es in Bezug auf sie, ob du für sie um Vergebung bittest oder nicht bittest; Allah wird ihnen nicht vergeben. Gewiß, Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht." (63:6)

Für einen Nichtmuslim also ist die Tür zur Vergebung nach dem Tod geschlossen außer wenn er die Botschaft vom Islam nicht erhalten hat so bekommt er eine extra Prüfung am Jüngsten Tag.

Die Taten der Nichtmuslime werden nicht gezählt auch nicht diejenigen die ihnen gutgeschrieben werden am Jüngsten Tag:

"Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen." (25:23)

"dann als Ungläubiger stirbt -, das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben." (2:217)

"Das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und Jenseits hinfällig werden. Und sie haben keine Helfer." (3:22)

"Diejenigen, die Unsere Zeichen und die Begegnung mit dem Jenseits für Lüge erklären, deren Werke werden hinfällig. Wird ihnen (denn) etwas anderes vergolten als das, was sie zu tun pflegten?" (7:147)

"Das sind diejenigen, die die Zeichen ihres Herrn und die Begegnung mit Ihm leugnen. So werden ihre Werke hinfällig, und so werden Wir ihnen am Tag der Auferstehung kein Gewicht beimessen." (18:105)

und noch andere Verse....

Über das Thema "Darf eine Tochter oder ein Sohn für seine Eltern spenden oder gute Taten machen so dass es für sie angerechnet wird" so gibt es zwei Meinungen. Ich finde die zweite Meinung von Shaich al-Albani richtig die Meinung heißt: "Ja der Sohn oder die Tochter kann Taten für die Eltern machen (wenn sie Muslime gewesen sind) die ihnen angezählt werden die Quranlesung, Spenden, usw. da der Sohn oder die Tochter von den "Hintergelassenen Spuren" des Menschen gehört dessen Taten weiterzählen und nehmen folgendes als Beweis:

Gewiß, Wir sind es, Die Wir die Toten wieder lebendig machen. Und Wir schreiben auf, was sie vorausgeschickt haben und (auch) ihre Spuren. Alles haben Wir in einem deutlichen Verzeichnis erfaßt. (36:12)

Hier geht es jedoch nur um die Eltern nicht um andere, dass ich z.b. jetzt Qur'an lese und meine Taten jetzt meiner Tante schicken möchte so ist das nicht damit gemeint.

Der Prophet Sas sagte: „Wenn der Mensch stirbt, wird er (vom Verdienst) seiner Taten getrennt, außer in drei (Fällen): eine Sadaqa, die fortdauert (wie z.b. ein Moscheenbau und die Leute beten noch dort) (Sadaqa dscharija), Wissen, das Nutzen bringt (wie z.b. ein Buch oder Vorträge), und ein aufrechter Nachkomme, der für ihn bittet“ (Muslim)
  


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RE: Kann man einer Nicht Muslimischen Person gute Taten hinterlegen?? - von Schüler - 20-03-2014, 09:34 PM

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