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Fragen einer Nichtmuslima
#2
wa alaykum as salaam,

zur 2. Frage kann ich dir was posten:

Frage:

Was ist das islamische Urteil für die Beschneidung der Frau? Ich habe gehört, dass einige Länder, wie Ägypten, dieses Ritual mittlerweile verboten haben. In meinem Land gilt es allerdings als Wajib (Pflicht) für Mann und Frau. Und die verantwortlichen begründeten dies damit, dass sie es aus der schafiitischen Rechtsschule her haben. Ist dies korrekt? Hier in Japan fragen mich einige Muslime, ob sie sich beschneiden gehen müssen. Natürlich haben sie auch Angst davor, besondern die Frauen darunter. Bitte sagen sie mir, wie ich ihnen Antworten soll und wenn es geht, mit Quran und Sunnah bitte. Danke.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge, dass es keiner würdig ist angebetet zu werden, außer Allah und das Muhammad, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sein Diener und Gesandter ist.

Beschneidung ist eine Handlung der Fitrah (Natürlichen Veranlagung des Menschen) (In Bezug auf der Natur des Mannes) und der Gesetzgeber hat es betont. Imam Muslim, al-Bukhari und andere, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, überliefern, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:"5 Dinge gehören zur Fitrah: Rasieren der Schamhaare, Beschneidung, kürzen des Schnurrbarts, entfernen der Achselhaare und kürzen der Fingernägel."

Die Gelehrten haben 3 sehr bekannt verschiedene Meinungen über diese Angelegenheit:

1- Es ist Sunnah (erwünscht) für Männer und gestattet für Frauen.

2- Es ist vorgeschrieben für Männer und Frauen und dies ist die Ansicht der Schafiitischen Rechtsschule im Fiqh (Islamisches Recht)

3- Es ist für Männer vorgeschrieben und gestattet für Frauen.

Die Gelehrten haben daher verschiedene Meinungen in dieser Sache, da es keinen deutlichen Text gibt (in Qur´an und Sunnah), worauf man sich berufen kann. Jede Gruppe von Gelehrten hat ihre Meinung anhand von Indizien, von denen die anderen diese Ablehnen, da sie nicht erwähnt wurden, oder diese nicht auf diese Sache hindeuten. Sie gaben daher ihre eigene Meinung zu diesem Thema. Auf jeden Fall, ist die Beschneidung für den Mann eher geeignet, als für die Frau, da der Nicht-beschnittene nicht ganz sicher sein kann, ob Unreinheiten oder Dreck an seinem Penis zu haben und dieses trifft nicht auf die Frauen zu. Für unsere japanischen Brüder solltest du klar machen, dass die Beschneidung ein Teil der natürlichen Veranlagung in der Religion ist und welches zu den islamischen Riten gehört. Außerdem ist dies ein Bestandteil der Unterscheidung von einem Muslim zu einem Nicht-Muslim. Muslime sind dafür bekannt, dass sie beschnitten sind. Die Beschneidung hat viele Vorteile in Bezug auf die Reinheit. Erzähle ihnen ebenfalls, dass Ibrahim, Allahs Frieden auf ihm, der Vater der Propheten, im Alter von 80 Jahren beschnitten war, wie von al-Bukhari und Muslim, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtet wurde. Du kannst ihnen auch sagen, dass sie sich nicht zu fürchten brauchen, da die heutige Operationstechnik sehr fortgeschritten ist. Dies gilt für Männer.

Für Frauen, die bereits die Pubertät erreicht haben, ist es besser, diese nicht dazu aufzufordern sich beschneiden zu lassen, da es keinen Text gibt, der die Beschneidung von ihnen verlangt und es keinerlei expliziten Text für sie vorhanden ist, oder das sie es sein lassen sollen. Daher bleibt es ihre persönliche Entscheidung, ob sie es tun wollen, oder nicht.

Und Allah weiß es am besten.
Islamweb.net

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Unzulässige Mädchen-Beschneidung (Pharaonische Beschneidung, Genitalverstümmelung)
Frage:
Wir sind somalische Muslimaat, leben in Kanada und leiden bitterlich von einem traditionellen Akt, der uns aufgrund Brauchtums auferlegt ist, nämlich, die pharaonische Beschneidung wobei die Beschneiderin die gesamte Klitoris zusammen mit einem Teil der kleinen Schamlippen und das meiste der großen Schamlippen entfernt. Mit anderen Worten: sie entfernt alle äußeren Geschlechtsorgane der Frau. Dies führt zu einer vollständigen vaginalen Deformation. Irgendwann wird die gesamte vaginale Öffnung in einer Operation namens „Al-Ratq“, die unerträgliche Schmerzen verursacht, Frauen am Tag ihrer Hochzeit, und wenn sie gebären genäht. In vielen Fällen ist eine Operation erforderlich. Darüber hinaus können Frigidität sowie gesundheitliche Auswirkungen stattfinden wodurch eine Frau ihr Leben, ihre Gesundheit und Fortpflanzung verliert. Ein Teil der medizinischen Forschung, die diese Angelegenheiten klärt ist in dieser Nachricht enthalten. Wir möchten das gesetzliche Urteil diesbezüglich wissen. In der Tat ist die Erlösung vieler muslimischer Frauen in vielen Ländern abhängig von Ihrem Urteil!

Möge Allah Ihnen Erfolg verleihen, großzügig zu Ihnen sein, und Sie für alle Muslime (im Guten) bewahren.

Antwort:
Wenn die Realität ist, wie Sie erwähnt haben, ist diese Art der Beschneidung, die in der Weise, wie in der Frage beschrieben durchgeführt wird nicht zulässig, da sie Frauen schweren Schaden zufügt. Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{لا ضرر ولا ضرار}

„Es soll weder Schaden bringen, noch Schaden entgegen wirken.“ [1]

Was die zulässige Form der Beschneidung angeht, so besteht diese daraus, einen geringfügigen Teil der Klitoris an der vorderen Vulva zu entfernen, denn der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte zu der Frau, welche Frauen beschneidet:

{أشمي ولا تنهكي، فإنه أبهى للوجه وأحظى عند الزوج}

„Reduziere es nur geringfügig und überschreite nicht die Grenze, denn das ist besser für ihre Gesundheit und begehrenswerter für den Ehemann.“ (Überliefert von Al-Hakim, Al-Tabarany und anderen. [2])

Und von Allah ist der Erfolg. Und Allahs Salah (Heil) und Salam seien auf unserem Propheten Muhammed, seiner Familie und Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

www.alifta.net> Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah lil buhuuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa'; Band 4: Fiqh - Taharah> Kapitel: Handlungen der Sunan-ul-Fitrah> Beschneidung> Unzulässigkeit der Grenzüberschreitung bei der Beschneidung von Mädchen> Achte Frage der Fatwa Nr. 20118;
Band 4, Seite 44-45

[1]Überliefert in ‚Ibn Majah‘, Kapitel: Entscheidungen, Nr. 2341; Ahmad, Musnad, Band 1, S. 313). Anm.: Von Al-Albani in ‚Al-Irwa' (3/408, Nr. 896) und in ‚Ghayat Al-Maram‘ (Hadith 68) als Sahih eingestuft.
[2]Abu Dawuud, Sunan, Buch: Manieren, Nr. 5271.



Ich hätte auch noch andere Gelehrten Aussagen dazu allerdings auf Englisch
  


Nachrichten in diesem Thema
Fragen einer Nichtmuslima - von Abida - 20-04-2014, 08:37 PM
RE: Fragen einer Nichtmuslima - von yusuf as salafi - 20-04-2014, 11:47 PM
RE: Fragen einer Nichtmuslima - von Abida - 21-04-2014, 05:58 AM
RE: Fragen einer Nichtmuslima - von safiya_ummaimen - 21-04-2014, 02:56 PM
RE: Fragen einer Nichtmuslima - von yusuf as salafi - 21-04-2014, 05:01 PM
RE: Fragen einer Nichtmuslima - von Abida - 21-04-2014, 09:45 PM

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