Ich sage meine Absicht nicht laut.
Ich hab mich vielleicht unglücklich ausgedrückt, ich meine:
Ich habe in meinem Herzen die Absicht das Gebet nur für Allah zu beten.
Und in meinen Gedanken, ohne es laut zu sagen, formuliere ich eine Absicht z.B
'Ich bete jetzt die 2 Rakah des Fajr Gebets'
Muss das formulierte in meinen Gedanken auch 'für Allahs Wohlgefallen' beinhalten oder reicht es auch wenn ich nur das oben genannte denke und die Absicht es nur für Allah zu tun in meinem Herzen habe?
Ich habe im Internet gefunden:
Vor Verrichtung einer jeden Tat fasst der Muslim den Entschluss, diese Tat zum Wohlgefallen Allahs vollbringen zu wollen. Auch vor Verrichtung des Gebets ist die Absicht (nijja) unerläßlich. Sie kann in der Muttersprache stumm formuliert werden und soll den Namen des Gebets und die Zahl der Gebetsabschnitte (rak‘a) enthalten. Die nijja für das Morgengebet (fard) wäre also z.B. etwa wie folgt:
„Ich beabsichtige, das fard-Morgengebet mit zwei rak‘a um Allahs willen zu verrichten.“
Und wenn ich
um Allahs willen weglasse, aber die Absicht in meinem Herzen habe, ob das Gebet dann gültig ist.
Verstehst du?
Und was bedeutet 'Wa ALLAhu ´Alim'?