Bruder Isa 1992,
würde man deinen Schlussfolgerungen folgen, dann dürfte man überhaupt nicht bei einem Arbeitgeber arbeiten, der sein Geld auf verbotene Art und Weise einnimmt, denn z.B. gibt es keinen Nichtmuslim, der keine Zinsen nimmt für sein angelegtes Geld wodurch er dich dann auch bezahlen würde. Man geht nicht so tief hinein, das man jetzt recharchiert, woher er das Geld verdient, sondern man macht seine Arbeit und wird für diese Arbeit auch bezahlt. Man hinterfragt nicht WOHER DER ARBEITGEBER das Geld hat.
Ich denke meine Aussage war klargenug, d.h. wenn man Handlungen macht die Haram sind, dann wäre das natürlich nicht erlaubt und das beinhaltet auch dann den Verkauf an der Kasse. Du kannst dir vielleicht nicht vorstellen, das ein Arbeitgeber dies erlauben würde, aber es gibt Jobs in Supermärkten, wo man z.B. nur die Regale auffüllt und wo man nicht unbedingt an der Kasse arbeiten muss. Sollte man das jetzt auch verbieten? Ich denke nicht...