24-09-2014, 04:58 PM
Frage:
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatiib für die Muslime in der zweiten Chutbah (Predigt) Du'aa macht? Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Das Heben der Hände (während dem Du'aa) ist weder in der Freitags-Khutbah, noch in der Eid-khutbah vorgeschrieben, und dies auch weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Was vielmehr vorgeschrieben ist, ist, dass man der Khutbah aufmerksam lauscht und zum Du’aa leise „Amin“ sagt, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände betrifft, so ist dies nicht
vorgeschrieben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände nicht während der Freitagspredigt oder der ‘Id-predigt erhob, und als einer der Sahabah einen der Regierungsbeamten sah, wie er seine Hände in der Freitags-Khutbah erhob, kritisierte er ihn dafür und sagte:
„Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) hob (seine Hände) nicht.“
Ja, wenn er für Regen in der Freitags Khutbah betet, dann kann er seine Hände dazu heben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände in dieser Situation hob. [1] Wenn er also für Regen in der Freitags-Khutbah oder der ‘Id-Khutbah betet, dann ist es für ihn vorgeschrieben, seine Hände zu heben, indem er dem Beispiel des Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) folgt.
Scheich Abdulaziz ibn Baz
Majmuu' asch-Schaykh ibn Baaz, 12/339
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatiib für die Muslime in der zweiten Chutbah (Predigt) Du'aa macht? Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Das Heben der Hände (während dem Du'aa) ist weder in der Freitags-Khutbah, noch in der Eid-khutbah vorgeschrieben, und dies auch weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Was vielmehr vorgeschrieben ist, ist, dass man der Khutbah aufmerksam lauscht und zum Du’aa leise „Amin“ sagt, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände betrifft, so ist dies nicht
vorgeschrieben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände nicht während der Freitagspredigt oder der ‘Id-predigt erhob, und als einer der Sahabah einen der Regierungsbeamten sah, wie er seine Hände in der Freitags-Khutbah erhob, kritisierte er ihn dafür und sagte:
„Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) hob (seine Hände) nicht.“
Ja, wenn er für Regen in der Freitags Khutbah betet, dann kann er seine Hände dazu heben, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Hände in dieser Situation hob. [1] Wenn er also für Regen in der Freitags-Khutbah oder der ‘Id-Khutbah betet, dann ist es für ihn vorgeschrieben, seine Hände zu heben, indem er dem Beispiel des Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) folgt.
Scheich Abdulaziz ibn Baz
Majmuu' asch-Schaykh ibn Baaz, 12/339
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