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Fataawa für muslimische Minderheiten
#3
KAPITEL 2: Der Weg des Muslim




Die Bedingungen und die Hinderungsgründe, einen Muslim als Ungläubigen zu bezeichnen; die Merkmale der Rafiditen und ob der Muslim für den Sieg der Ungläubigen über sie beten darf.

Gelten die Schiiten als Ungläubige? Und darf man Allah um den Sieg der Ungläubigen über sie bitten?

Der Unglaube (kufr) ist ein schariarechtliches Urteil, das auf Allah und seinen Gesandten (a.s.) zurückgeführt werden muss. Was also die Schrift und die Sunnah nicht als kufr bezeichnen, das ist auch kein kufr. Niemand darf einen anderen als Ungläubigen bezeichnen und auch von niemandem als solcher bezeichnet werden, bis der Beweis aus Schrift und Sunnah für dessen Unglauben erbracht ist. Genauso wie es bekannt ist, dass niemand erlauben darf, was Allah verboten und niemand verbieten, was Allah erlaubt hat, oder zur Pflicht machen, was Allah weder in der Schrift noch in der Sunnah zur Pflicht gemacht hat, so darf auch niemand einen anderen zum Ungläubigen machen, den nicht Allah in Seiner Schrift oder in der Sunnah als Ungläubigen bezeichnet hat. Damit man einen Menschen als Ungläubigen bezeichnen kann, sind vier Voraussetzungen erforderlich:

a) Die Gewissheit, dass eine Aussage, Tat oder Unterlassung nach Schrift und Sunnah kufr ist.
b) Die Gewissheit, dass derjenige etwas derartiges begangen hat.
c) Es muss ihm der Beweis erbracht worden sein.
d) Das Fehlen eines Hinderungsgrundes für seine Bezeichnung als Ungläubigen.

Wenn also nicht sicher ist, dass eine Aussage, Tat oder Unterlassung nach Schrift und Sunnah kufr ist, so ist es niemandem erlaubt, einen anderen als Ungläubigen zu verurteilen. Denn das zählt zu dem „Tatbestand“, eine Aussage über Allah zu treffen ohne das entsprechende Wissen zu haben, wie Allah sagt:

{„Sprich: Mein Herr hat nur die abscheulichen Handlungen verboten, was davon sichtbar ist oder verborgen, ferner die Sünde, und in unberechtigter Weise gewalttätig zu sein, und, dass ihr Allah andere Götter beigesellt, wozu Er keine Vollmacht herabgesandt hat, und dass ihr gegen Allah etwas aussagt, wovon ihr kein Wissen habt.“}
(al-a’raf: 33)

Ebenso wie:

{„Und geh nicht einer Sache nach, von der du kein Wissen hast. Wahrlich, das Gehör, das Sehen und das Herz, für all das wird (dereinst) Rechenschaft verlangt.“} (al-isra’: 36)

Wenn nicht sicher ist, dass derjenige etwas derartiges getan hat, so darf er nicht anhand einer rein äußerlichen Vermutung verurteilt werden, weil Allah sagt: „Und geh nicht einer Sache nach, von der du kein Wissen hast“, und weil dies unrechtmäßig das Töten eines Unschuldigen erlauben würde. Sowohl bei al-Bukhari als auch bei Muslim wurde von Abdullah Ibn Omar (r.a.) überliefert, dass der Prophet :sws: sagte:

Kein Mann beschuldigt einen anderen des Frevels oder des Unglaubens, ohne dass es auf ihn zurückfällt, wenn der Beschuldigte frei davon ist.“ (Überliefert von al-Bukhari, bei Muslim in gleicher Bedeutung.)

Und wenn ihm niemand den Beweis erbracht hat, so gilt er nicht als Ungläubiger, nach den Worten Allahs:

{„Und dieser Koran ist mir (als Offenbarung) eingegeben worden, damit ich euch, und wem er (sonst noch) zu Ohren kommt, durch ihn warne“} (al-an’am: 19)
sowie

{„Und dein Herr hätte nie Städte zugrunde gehen lassen, ohne vorher in ihrer Mitte einen Gesandten auftreten zu lassen, der ihnen Unsere Verse verliest. Und Wir hätten nie die Dörfer zugrunde gehen lassen, wenn ihre Bewohner nicht gefrevelt hätten.“}
(al-qasas: 59)

Und Seine Worte:

{„Wir haben dir Offenbarungen eingegeben, wie früher dem Noah und den Propheten nach ihm“ bis hin zu: „Gesandte (die) als Verkünder froher Botschaft und als Warner (kamen), damit die Menschen, nachdem sie aufgetreten waren, keinen Beweisgrund gegen Allah haben sollten (indem sie behaupten könnten, von nichts zu wissen). Und Allah ist Allmächtig und Allweise.“}
(an-nisa’: 163-165)

Und seine Worte:

{„und wir hätten nie eine Strafe verhängt, ohne vorher einen Gesandten geschickt zu haben.“}
(al-isra’: 15)

Und im „Sahih“ von Muslim finden wir eine Überlieferung von Abu Hurayrah (r.a.), dass der Prophet :sws: sagte:

"Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, jeder dieser Gemeinschaft (die Gemeinschaft, in der der Islam verkündet wurde), der von mir hört - ob Jude oder Christ - und dann stirbt, ohne an meine Botschaft zu glauben, gehört zu den Hölleninsassen.“

Doch wenn jemand, dem man nicht den Beweis erbracht hat, nicht den Islam bekennt, wird er im Diesseits nicht wie ein Muslim behandelt, und was sein Jenseits betrifft, so liegt dies in Allahs Hand.

Wenn diese drei Bedingungen zutreffen – die Gewissheit, dass eine Aussage, Tat oder Unterlassung gemäß Schrift und Sunnah Unglaube ist, dass er etwas derartiges getan hat und dass man ihm auch den Beweis dafür erbracht hat, es aber einen Hinderungsgrund dafür gibt, ihn als Ungläubigen zu bezeichnen, so wird er aus diesem Grund nicht als Ungläubiger bezeichnet.

Zu diesen Hinderungsgründen zählen: der Zwang, denn wenn er zum Unglauben gezwungen wird, er mit seiner Zunge ungläubig, sein Herz aber tiefgläubig ist, dann gilt er nicht als Ungläubiger, weil der Zwang einen Hinderungsgrund für seine Bezeichnung als Ungläubigen darstellt.

Allah sagt:

Diejenigen, die nicht an Allah glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Allahs Zorn, und sie haben (dereinst) eine gewaltige Strafe zu erwarten.“}
(an-nahl: 106)

Ein weiterer Hinderungsgrund ist, dass jemand seines klaren Verstandes beraubt ist und nicht weiß, was er sagt, vor lauter Freude, Traurigkeit, Angst o. ä. nach den Worten Allahs:

{„Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr etwas versehentlich tut, sondern nur, wenn ihr es vorsätzlich tut. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“
(al-ahzab: 5)}

Im „Sahih“ von Muslim wird uns von Anas (r.a.) überliefert, dass der Prophet sagte:

Allah freut sich mehr über die reuige Umkehr seines Dieners, als derjenige von euch, der auf seiner Kamelin in der Wüste unterwegs ist und sie ihm wegläuft, wobei sie seinen gesamten Proviant mitnimmt, er sich verzweifelt im Schatten eines Baumes niederlegt, und während er so verzweifelt ist, sie plötzlich bei sich stehen sieht, der dann ihre Zügel ergreift und vor lauter Freude ausruft: ‚Mein Allah, du bist mein Diener und ich bin dein Herr’, und sich vor lauter Freude verspricht.“

Dieser Mann hat vor lauter Freude einen Fehler begangen, der ihn aus dem Islam ausschließen würde, doch war er in dem Moment vor lauter Freude so außer sich, dass er nicht mehr wusste, was er sagt. Seine Absicht war, Allah zu preisen, doch vor lauter Freude hat er etwas gesagt, dass, wenn er es bewusst gesagte hätte, ihn zu einem Ungläubigen gemacht hätte.

Man muss also sehr vorsichtig damit sein, eine bestimmte Gruppierung oder Person als ungläubig zu bezeichnen, bis man sicher ist, dass die dazu notwendigen Bedingungen zutreffen und es keinen Hinderungsgrund gibt.

Dies muss deutlich sein, wenn wir uns nun den Schiiten zuwenden. Die Schia ist in viele Gruppen gespalten: As-Safarayni erwähnt in der Erklärung seiner „Aqida“, dass es 22 Gruppen gibt, und daher gelten für sie auch unterschiedliche Urteile, je nach ihrer Entfernung zur Sunnah. Je weiter man sich von der Sunnah entfernt, desto näher ist man dem Irrtum. Zu ihren Gruppierungen gehören die Rafiditen, die sich dem vierten der rechtgeleiteten Kalifen Ali Ibn Abi Talib (r.a.) in einer extremen Weise anschlossen, die Ali Ibn Abi Talib selbst nicht gefiel und auch keinem anderen der Imame der Rechtleitung. Und sie beschimpften die anderen Kalifen in einer extremen Weise, und besonders Abu Bakr und Omar (r.a.), und dichteten ihnen Dinge an, die keine andere Gruppierung der islamischen Gemeinschaft (ummah) jemals über sie gesagt hätte. Der Scheich des Islam Ibn Taymiya (Allah sei ihm gnädig) sagt in seinem Werk „majmu’ al-fatawa“ (3/ 653, zusammengestellt von Ibn Qasim):

„Zu den Grundsätzen der Rafiditen gehört es, dass sie behaupten, der Prophet (a.s.) habe Ali unmissverständlich als Kalifen eingesetzt und dass Ali ein unfehlbarer Imam sei, und dass, wer ihm widerspricht, ein Ungläubiger sei, und dass die Muhajirun und die Ansar diese Anordnung (die Ali zum Kalifen gemacht hätte) versteckt und nicht an den unfehlbaren Imam geglaubt hätten und ihrer Bequemlichkeit gefolgt seien, dass sie die Religion abgeändert und die Scharia modifiziert hätten und ungerecht gewesen seien und Übertretungen begangen hätten und dass außer einigen wenigen Dutzenden alle ungläubig gewesen seien. Weiterhin sagen sie, dass Abu Bakr und Omar u.a. immer noch Heuchler gewesen seien, bisweilen sagen sie, dass sie vielmehr geglaubt hätten und dann ungläubig geworden seien. Die meisten von ihnen erklären diejenigen, die sich ihren Behauptungen widersetzen, als Ungläubige und sich selbst als die Gläubigen. Aus ihnen gingen ketzerische und heuchlerische Gruppierungen hervor, wie z. B. die Karmaten (Qaramata), die Batiniya u.ä.“
(Vgl. auch a. a. O. 4/ 824-924)

Und er sagt in seinem wertvollen Werk „iqtida’ as-sirat al-mustaqim“, 159:

„Die Tatsache, Allah andere Götzen beizugesellen (schirk) und die anderen Neueinführungen sind auf Lügen und Erdachtem aufgebaut, und daher ist man, je weiter man sich von dem Glauben an die Einheit Allahs (tauhid) und der Sunnah entfernt, dem schirk, den ketzerischen Neueinführungen und Erfindungen umso näher. Wie z. B. die Rafiditen, die die verlogenste aller der Strömungen darstellen, die nur den eigenen Neigungen folgen und auch die, die den schlimmsten schirk betreiben. Es gibt unter den Leuten, die nur ihren Neigungen folgen, keine verlogeneren als sie, und auch niemanden, der weiter von dem Einheitsglauben entfernt ist als sie, ja sie zerstören sogar die Moscheen Allahs, wo Seines Namens gedacht wird und verhindern die Gemeinschaftsgebete und die Freitagspredigten. Sie machen aus Gräbern Wallfahrtsorte, wo die Menschen hinpilgern, um die Toten zu ehren, was Allah und Sein Gesandter (a.s.) verboten haben.“

Siehe auch, was Muhibb ad-Din al-Khatib in seinem Brief „al-khutut al-arida“, übernommen aus dem Buch „mafatih al-jinan“, schreibt, wo er ein Bittgebet von ihnen wiedergibt:

„Allah segne Muhammad und Seine Angehörigen und verfluche die beiden Idole der Quraysch, ihre beiden Götzen und Götter, sowie ihre beiden Töchter“, und er sagt, dass sie mit Götzen und Göttern Abu Bakr und Omar, und mit ihren beiden Töchtern die Mütter der Gläubigen Aischa und Hafsa (r.a.) meinen. Wer in historischen Büchern liest, der weiß, dass die Rafiditen am Sturz Bagdads und dem Ende des Kalifats maßgeblich beteiligt waren, indem sie den Tataren das Eindringen erleichterten, und die Tataren töteten viele Leute und Gelehrte. Der Scheich des Islam Ibn Taymiya schreibt in seinem Buch „minhaj as-sunnah“:

„Sie waren diejenigen, die danach strebten, die Tataren nach Bagdad zu bringen, der Hauptstadt des Kalifats, wo die Ungläubigen dann unzählige Muslime töteten, von Banu Haschim u. a. – 1.870.000 und mehr sowie sie den abbasidischen Kalifen töteten und die haschimitischen Frauen und Kinder schändeten.“

Zu den Glaubensinhalten der Rafiditen gehört die sogenannte „taqiya“, was bedeutet, dass sie das Gegenteil von dem nach außen kehren, was sie innerlich bewegt, und es besteht wohl kein Zweifel, dass dies eine Form der Heuchelei ist, mit der sie täuschen, wer sich täuschen lässt. Die Heuchler sind es aber, die dem Islam mehr Schaden zufügen, als die offensichtlich Ungläubigen, und deswegen hat auch Allah der Erhabene eine ganze Surah über sie geoffenbart, die der Prophet (a.s.) zum Freitagsgebet zu lesen pflegte, um vor den Heuchlern in der größten wöchentlichen Versammlung zu warnen. Allah sagt hier über die Heuchler:

{„Sie sind der (wahre) Feind, also sei vor ihnen auf der Hut“}
(al-munafiqun: 4)

Was nun die Frage betrifft, ob der Muslim Allah um den Sieg der Ungläubigen über sie bitten darf, so lautet die Antwort: Das Beste ist es, Allah den Erhabenen darum zu bitten, die Ungläubigen im Stich zu lassen und den wahren Gläubigen, die mit Herz und Zunge sagen,...

{„Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorangegangen sind und lass nicht zu, dass wir in unserem Innern Groll gegen die, die glauben, hegen. Herr, Du bist mitleidig und barmherzig“
(al-haschr: 10)}

...zum Sieg zu verhelfen. Denjenigen, die die Gefährten des Gesandten (a.s.) zu Freunden nehmen, und jedem von ihnen seine verdiente Stellung zukommen lassen, ohne dabei zu übertreiben. Wir bitten Allah den Erhabenen, dass Er die Worte der Gläubigen zum Recht zusammenfügt und sie über ihre Feinde siegen lässt.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Befolgen der Rechtsschulen

Es gibt viele Meinungsverschiedenheiten über islamrechtliche Angelegenheiten zwischen den muslimischen Gelehrten, den vier Rechtsschulen. Was soll ein Angehöriger einer bestimmten Rechtsschule tun, wenn er bei einer zweiten Rechtsschule etwas findet, was ihm in einer Angelegenheit gelegen kommt? Nehmen wir z. B. den zakat auf Schmuck: ich gehöre einer Rechtsschule an, die den zakat darauf nicht zur Pflicht macht. Allerdings höre ich von vielen anderen Gelehrten, dass der zakat hierauf Pflicht ist? Kurz gesagt: ist es dem Muslim erlaubt, als Angehöriger einer Rechtsschule die Meinung einer anderen Rechtsschule anzunehmen, auch wenn er selbst nicht ganz unkundig in Rechtsfragen ist?



Natürlich bemüht sich der Muslim um die Wahrheit und danach zu handeln, und es ist sicher, dass die vier Imame (Allah sei ihnen gnädig) niemanden gezwungen haben, ihnen in jeder Angelegenheit zu folgen, sondern sie haben das, was ihnen als richtig erschien, bekannt gegeben und von den Leuten gefordert, der Wahrheit zu folgen, auch wenn sie nicht in ihren eigenen Aussagen lag. Niemand ist also gezwungen, einem bestimmten Imam in allen Dingen Folge zu leisten, doch ist es nicht erlaubt, sich das jeweils Leichtere herauszusuchen, so dass die Gelehrten und ihre Fehler zu einem willkommenen Vorwand werden, das jeweils Angenehmere anzunehmen. Dass die meisten der Gelehrten zu dem Schluss kommen, dass Schmuck nicht zakatpflichtig ist, liegt daran, dass sie mithilfe des Analogieschlusses auf ihn die Kriterien eines Gebrauchsgegenstandes anwenden. Des weiteren gibt es überlieferte Fragmente von den Gefährten des Propheten , dass sie keinen zakat gezahlt haben. Allerdings ist in den authentischen Überlieferungen über Muhammad belegt, dass der zakat auf Schmuck Pflicht ist, und der, der ihn nicht zahlt, wird gewarnt. Und dieser Beweis ist stärker als der Analogieschluss und die überlieferten Fragmente, so dass die Forscher sich dafür entschieden haben.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Die Pflicht, die islamischen Vereinigungen zusammenzuführen, die Spaltung aufzuheben, Unterschiede gemeinsam zu studieren und der Wahrheit zu folgen.

Es wird immer mehr über Vereinigungen u.ä. gesprochen. Wie soll man zu diesen islamischen Vereinigungen stehen, insofern als ihre Angehörigen sich zwischen den Extremen bewegen?


Wie der Fragende richtig festgestellt hat, ist es eine Tatsache, dass es solche Vereinigungen gibt, doch welche von ihren Methoden können wir annehmen? Nun, wir nehmen das an, was auf Schrift und Sunnah basiert, nämlich die Pflicht zur Eintracht ohne Feindseligkeit und die Pflicht zur Gemeinsamkeit ohne Spaltung, dass wir mit Herz und Zunge Einladende zu Allah sein sollen und uns weder gegenseitig meiden, noch einander in die Irre führen sollen. Es ist unsere Pflicht, uns zusammenzusetzen, um unsere Differenzen auszudiskutieren und wenn dann deutlich wird, dass eine der beiden Seiten recht hat, müssen die anderen ihr folgen, denn Allah sagt in Seinem großartigen Buch:

{„Und wenn ihr über eine Sache uneins seid, dann führt sie auf Allah und den Gesandten zurück, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. So ist es am besten und nimmt am ehesten einen guten Ausgang.“(an-nisa’: 59)}

Was nun aber die Spaltung der Ummah angeht und die Tatsache, dass jede Gruppierung behauptet, recht zu haben, sich jedoch damit nicht begnügt, sondern vielmehr die anderen in die Irre führt, der Ketzerei bezichtigt und sich von ihnen distanziert, so ist dies zweifellos eine Schande für die islamische ummah und die stärkste Waffe zu ihrer Vernichtung. Ich rate daher unseren Brüdern, sich zusammenzusetzen und ihre Differenzen gemeinsam zu studieren, denn die Rückkehr zur Wahrheit ist eine Pflicht für jeden Muslim.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Der Standpunkt des Muslims zu den Differenzen der islamischen Vereinigungen

Wir sehen uns heutzutage einer Vielzahl von islamischen Vereinigungen gegenüber, die da’wa betreiben, wie z. B. die tabligh, die ikhwan, die salafiya, wem sollen wir folgen? Und was ist der Standpunkt des Muslims zu ihren Differenzen?


Bei Allah, mein Standpunkt ist es, dass es sich hierbei um eine bedauernswerte und schmerzhafte Angelegenheit handelt, und man muss befürchten, dass das Erwachen und das neue Islambewusstsein wieder erlischt, denn wenn die Menschen sich in Gruppen spalten, sind sie wie Allah sagt:
{„und streitet euch nicht, sonst werdet ihr scheitern und eure Kraft verlieren“ (al-anfal: 46)}

Wenn sie sich spalten und uneins sind, werden sie scheitern und verlieren, ihre Kraft wird dahingehen und sie werden kein Gewicht mehr haben. Die Feinde des Islam, sowohl die offenen als auch die inneren, freuen sich über diese Zersplitterung und gießen immer mehr Öl ins Feuer, indem sie mit den einen über die anderen lästern et vice versa. Auf diese Weise säen sie Feindschaft und Hass unter den Brüdern, die da’wa betreiben.

Unsere Pflicht ist es, standhaft zu sein gegen die Heimtücke dieser Feinde Allahs, Seines Gesandten (a.s.) und Seiner Religion und eine einheitliche Ummah zu sein, die sich untereinander versammelt und voneinander profitiert. Wir sollten mit einer Stimme zu Allah einladen, und das funktioniert nur durch ein Treffen derjenigen unter den Brüdern, die etwas in ihrer jeweiligen Gruppe zu sagen haben. Sie müssen die Lage gemeinsam studieren und sich auf eine Vorgehensweise einigen, die alle wieder vereint, selbst wenn es unterschiedliche Methoden gibt, zu Allah einzuladen. Die Hauptsache ist es, dass wir Brüder sind, die einander lieben und einträchtig den rechten Weg gehen.

Was aber die Frage angeht, welche dieser Gruppierungen die beste ist, so würde ich ja mit der Beantwortung dieser Frage die Spaltung nur bestätigen, was ich nicht tue. Ich denke, dass es unsere Pflicht ist, ehrlich und aufrichtig sich unserer Sache um Allahs willen anzunehmen, sowie um Seines Gesandten (a.s.) und Seines Buches willen, um der Imame der Muslime und ihrer Gemeinschaft willen, dass wir eine einzige Hand sind. Die Wahrheit ist offensichtlich, Allah sei Dank, sie ist nur zwei Menschen verborgen: dem, der sich bewusst abwendet und dem Hochmütigen. Derjenige aber, der sich gehorsam der Wahrheit zuwendet, dem wird sie zum Erfolg verhelfen.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Fernbleiben von der Moschee aufgrund von Differenzen zwischen der Führung und den Betenden, oder aufgrund eines verdorbenen Imams.

Ist es mir erlaubt, der Moschee fernzubleiben und das Gemeinschaftsgebet in meinem Haus zu verrichten, angesichts der vielen Differenzen zwischen der Führung der Moschee und einigen Betenden, oder aufgrund meiner mangelnden Überzeugung über die Berechtigung des Imams und seiner Tauglichkeit für dieses Amt, obwohl es geeignetere Leute gibt?


Wir sind der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, im Haus zu beten, wenn es eine Gemeinschaft von Muslimen gibt, die in der Moschee betet. Wenn man nun an dem Imam etwas bemerkt, dass er z. B. etwas von den Neueinführungen betreibt, z. B. ein Sufi oder ein Heiligenanbeter ist, oder keinen Bart trägt, ein Raucher oder ein Trinker ist, oder er einiges von den Neueinführungen als erlaubt ansieht oder die Nicht-Verschleierung bzw. Entblößung der Frauen gestattet, wenn er die Nichtmuslime den Muslimen als Freunde vorzieht, dann sollte die Moscheengemeinschaft ihn aus seinem Amt entfernen, sofern sie selbst rechtschaffen sind. Gehen sie jedoch alle denselben Weg, so ist es dem aufrechten Muslim nicht erlaubt, in ihrer Gesellschaft zu bleiben, sondern er soll eine andere Moschee oder ein anderes Viertel aufsuchen. Wenn es sich bei den Differenzen jedoch um Meinungsunterschiede das islamische Recht betreffend handelt, wie z. B. das Heben der Hände bei der Gebetsbeugung und dem Aufrichten oder um Uneinigkeit, ob das „Amin“ laut ausgesprochen wird, oder die Hände während des Gebets auf der Brust liegen sollen, ob beim Gebetsteil zwischen den Gebetseinheiten (taschahhud) der Zeigefinger bewegt oder das bismillah vor jeder Surah laut gesprochen wird, so handelt es sich hierbei um zweitrangige Unterschiede, die keinen Grund darstellen, die Moschee nicht aufzusuchen. Wir empfehlen jedem Muslim, seine Worte sehr sorgfältig abzuwägen und keine Spaltung herbeizuführen. Und demjenigen, der sehr unnachgiebig auf den Differenzen zwischen den Rechtsschulen besteht, raten wir, milde mit dem umzugehen, der eine andere Meinung hat und hinter ihm zu beten, genauso wie derjenige hinter ihm beten sollte, dass sie die Wahrheit suchen und zu ihr zurückkehren. So war z. B. asch-Schafii in vielen Dingen, die das Gebet betreffen, anderer Meinung als Malik (Allah sei ihnen gnädig), ob das bismillah laut gesprochen wird sowie über den Qunut während des Morgengebets u.ä. Und als er gefragt wurde, ob einer von seinen Schülern hinter jemandem beten darf, der Malik folgt, tadelte er den Fragenden mit den Worten „bete ich denn nicht hinter Malik?“

Daher sagen wir also, dass Du, lieber Bruder, nicht zu unnachgiebig in diesen Differenzen sein solltest und dass Du darauf achten sollst, der Wahrheit zu folgen, dass Du die Wahrheit anstrebst und Dich ihr zuwendest, wo auch immer Du sie findest. Forsche in einer Frage nach und folge nicht nur einfach einer Meinung, und wenn Du einer Meinung folgst, soll dabei nicht Deine ursprüngliche Rechtsschule maßgeblich sein, wenn ein authentischer Beweis vorliegt, an dem es keinen Zweifel gibt. Das gleiche gilt für die verbotenen dogmatischen Neueinführungen, wo wir dem Muslim raten, zur Sunnah zurückzukehren, den ersten Generationen der ummah zu folgen und sich von den modernen Neueinführungen fernzuhalten, ebenso wie von den alten, die die Glaubensgrundlagen beeinträchtigen, wie z. B. die Übertreibung, was sogenannte Heilige angeht und der Annahme, dass sie Wissen über das Verborgene besitzen, oder das Erlauben, bei ihnen um Hilfe zu flehen und sich im Bittgebet an sie, anstatt an Allah zu richten, oder das Herz an Geschöpfe zu hängen, anstatt an Allah etc. Diesen Leute raten wir, zur Sunnah zurückzukehren und Bücher von rechtgeleiteten Leuten aus den ersten Generationen der ummah zu Rate zu ziehen, bis sie die Wahrheit erkennen, die Differenzen verschwinden und man wieder mit einer Stimme spricht.

Scheich Abdullah Bin Jibrin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 29-09-2014, 12:48 PM

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