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Fataawa für muslimische Minderheiten
#8
KAPITEL 7: Die Moscheen




Der Unterschied zwischen Moschee und Gebetsraum.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Moschee und einem Gebetsraum? Betet man bei Betreten des Gebetsraumes die zwei Begrüßungsrak’at wie beim Betreten der Moschee? Wenn es in der Stadt eine Moschee gibt, wo nur ein Gebet pro Tag verrichtet wird und die den Rest des Tages vielleicht geschlossen ist, oder wo nur das Freitagsgebet verrichtet wird, wie dies in einigen Moscheen in den westlichen Ländern der Fall ist, gelten dann alle Regeln einer Moschee für sie?


Was die Gebetsräume betrifft, die in einigen Häusern in den westlichen Ländern eingerichtet wurden, so scheinen sie mir nicht als Moschee zu gelten, und daher verfügt ihr Besitzer über sie so, wie ein Besitzer über seinen Besitz verfügt. Über eine Moschee verfügt niemand, da sie eine Stiftung für die Allgemeinheit der Muslime ist. Was aber die Moscheen betrifft, in denen nur das Freitagsgebet verrichtet wird, so sind sie Moscheen, auf die auch sämtliche Regeln einer Moschee angewandt werden. Der Beweis hierfür ist, dass der Prophet (a.s.) auf den Gebetsplatz der Feste die Regeln einer Moschee anwandte, obwohl nur die Festgebete dort verrichtet wurden.

Scheich Muhammad al-Uthaymin



Der Verkauf einer Moschee an Nichtmuslime, um eine größere Moschee zu kaufen.

Ist der Verkauf einer Moschee in nichtmuslimischen Ländern erlaubt, um eine größere Moschee zu kaufen, weil die Anzahl der Betenden zugenommen hat und eine Erweiterung der gegenwärtigen Moschee nicht möglich ist?


Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn die Moschee baufällig ist oder zu eng, so dass man zu ihrem Abriss oder zum Verkauf des Grundstücks gezwungen wäre. Dann spricht nichts dagegen, sie zu verkaufen und an einen anderen Ort zu verlegen oder mit ihrem Preis eine neue Moschee an einem anderen Ort zu bauen zum Wohle der Betenden. So wie die Gelehrten sagen, dass eine religiöse Stiftung, wenn sie untätig wird, verkauft und an einen anderen Ort verlegt werden darf und alles, was über ihren Bedarf hinausgeht, für eine andere Moschee ausgegeben oder den Muslimen gespendet werden darf.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Dürfen Gelder der Moschee zu anderen Zwecken als denen, für die sie bestimmt waren, ausgegeben werden?

Wir haben fünf Moscheen in voneinander weit entfernten Gebieten der Stadt und es gibt eine Gruppe von Muslimen, die in wieder einer anderen Gegend wohnen und seit zehn Jahren an einem engen, gemieteten Ort beten. Vor einiger Zeit haben sie beschlossen, ein ständiges Gebäude für die Moschee zu kaufen und Spenden dafür gesammelt. Einige haben ihnen dann jedoch geraten, einen Friedhof für die Muslime der Stadt zu kaufen, da es keinen gibt, und dass das besser als der Kauf einer ständigen Moschee sei – was ist Ihre Meinung dazu? Noch dazu, wo ja die Spenden von sehr vielen Muslimen für eine neue Moschee gesammelt wurden, als Ersatz für den gegenwärtigen Ort.


Wir sind der Meinung, dass sie von dem Geld eine Moschee kaufen sollten, da sie ja von den Mitgliedern Geld für eine Moschee gesammelt haben und ihre Mitglieder den Lohn für den Bau einer Moschee bekommen wollen. Und der Wunsch nach dem Bau einer Moschee wird dadurch erweckt, dass Allah für den, der ein Haus für Ihn baut – also eine Moschee – ein Haus im Paradies baut. Daher sollten sie eine Moschee kaufen. Für einen Friedhof können sie ein anderes Mal sammeln.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Die Verwendung einer Spende für die Moschee zu einem anderen, als dem dafür vorgesehenen Zweck.

Ein Mann spendete einem Moscheenausschuss Geld und verfügte, dass davon z. B. Wasserleitungen installiert werden sollen. Aber der Ausschuss war in seiner Mehrheit der Meinung, dass es nötiger wäre, das Geld für einen anderen Zweck zu verwenden. Wie lautet das Urteil?


Am besten wäre es, das Geld für den Zweck auszugeben, für den es sein Spender vorgesehen hatte, sofern es sich um eine legale oder erlaubte Angelegenheit, wie die Wasserleitungen, handelt. Wenn jedoch der Ausschuss, der zum Bau der Moschee gegründet wurde, der Meinung ist, dass der Bedarf oder die Notwendigkeit eine Verwendung des Geldes für den Bau der Moschee erforderlich macht, so spricht – so Allah will – nichts dagegen, denn der Moscheenbau ist besser und sinnvoller als die Anlage von Wasserleitungen um die Moschee. Immerhin ist der Bau der Moschee die erste Absicht, während die Wasserleitungen nur ein Mittel zur Erleichterung des Gebets sind. Und Allah ist der Herr über den Erfolg.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Der Rückzug zur Meditation (i’tikaf) in einen Gebetsraum.

Eine Gruppe von Studenten hat einen der größeren Räume im Gebäude ihres Gebetshauses, in dem sie die fünf Gebete verrichten, genommen und würde gerne die Sunnah des i’tikaf während des Ramadan in ihm wiederaufnehmen. Ist das so gültig oder muss der i’tikaf unbedingt in einer Moschee vollzogen werden, selbst wenn die nächste Moschee weit von ihnen ist und sie aufgrund dessen keinen i’tikaf in ihr machen können?


Der i’tikaf ist nur in einer Moschee gültig, und wenn er ihnen aufgrund der weiten Entfernung der Moschee nicht möglich ist, so ist er – Allah sei Dank – keine Pflicht, sondern eine Sunnah. Derjenige, der ihn vollzieht, hat damit etwas Gutes getan und der, der ihn unterlässt, hat damit keine Sünde begangen.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Betreten der islamischen Zentren durch Nichtmuslime, die den Islam kennen lernen wollen.

Wie ist das Urteil für das Betreten der islamischen Zentren durch Nichtmuslime, damit sie den Vorträgen und Diskussionsrunden zuhören und zum Freitagsgebet zugegen sind, um sie zum Islam einzuladen?


Wir sind der Meinung, dass es zulässig ist, wenn sich diese Zentren außerhalb der Moscheen befinden, wie z. B. in Vereinsräumen, Schulen oder an öffentliche Orten, wo Vorträge gehalten und die Lehren des Islam erklärt werden, die auch in andere Sprachen gedolmetscht werden. Und vielleicht entfalten sie eine Wirkung auf die Zuhörer. Wenn es Muslime sind, so werden sie berührt werden und wenn es Nichtmuslime sind, so werden sie milde gestimmt und beginnen, den Islam zu lieben und konvertieren vielleicht, oder es bringt sie dazu, die Muslime gerechter zu behandeln und die Vorzüge des Islam und der Muslime anzuerkennen.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Die Zakat auf Moscheegelder.

Wir haben Geld, das seit fünf Jahren auf einem Konto liegt und das verwendet werden soll, um einen geeigneten Ort für den Kauf einer Moschee zu suchen, müssen wir darauf Zakat zahlen oder nicht?


Es besteht keine Zakat-Pflicht, da es keinen Besitzer hat.

Scheich Muhammad al-Uthaymin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 20-10-2014, 04:30 PM

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