20-10-2014, 04:45 PM
KAPITEL 8: Zakat und Besitz
Die Zakat des Fastenbrechens (zakat al-fitr) in Form von Geld, für den, dem Essen nichts nützt.
Ist es erlaubt, die Zakat al-Fitr in Form von Geld zu bezahlen, weil es das einfachste für uns ist und das beste für die Armen hier, da einige Arme, wenn man ihnen etwas zu essen gibt, es zu einem Spottpreis verkaufen, nur um an Geld zu kommen?
Richtig ist, dass er nur in Form von Nahrungsmitteln zulässig ist, von denen sich Arme ernähren. Wenn es Arme gibt, die Essen annehmen und daraus Nutzen ziehen, so ist der zakat al-fitr nur in Form von den landesüblichen Nahrungsmitteln zulässig. Aber wenn es keine Armen gibt und die, die ihn bekommen, solche Nahrungsmittel nicht essen, sondern nur in Restaurants oder Hotels zubereitetes Essen zu sich nehmen und keine Zeit haben, dieses Essen richtig zu würdigen, noch es zu sich zu nehmen, in diesem Fall ist es zulässig, die Zakat al-Fitr in Form von Geld zu bezahlen, im Interesse der Armen und weil die Hanafiten es erlaubten, da ja die Armen die Nahrungsmittel nicht mehr essen und sie zum niedrigsten Preis verkaufen. In dem Fall wird er ihnen in Geldform ausgezahlt, angesichts der gegenwärtigen Bedürfnisse. Im Unterschied zu dem Fall, dass es Arme gibt, die Nahrungsmittel annehmen und akzeptieren und sich darüber freuen, dann ist der Verzicht darauf nicht zulässig.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Genügt es, die Zakat al-Fitr in Form von Geld, Kleidung, Möbeln oder Haushaltsgeräten zu entrichten?
Viele Arme sagen, dass sie heutzutage die Zakat al-Fitr in Form von Geld anstelle von Essen bevorzugen, weil es ihnen mehr nutzt, ist es erlaubt, ihn in Form von Geld zu entrichten?
Wir sind der Meinung, dass es auf keinen Fall erlaubt ist, ihn in Form von Geld zu bezahlen, sondern dass er als Essen entrichtet werden muss. Wenn der Arme will, soll er es verkaufen und aus dem Preis Nutzen ziehen, doch der Zahler muss ihn unbedingt in Form von Essen entrichten, egal ob es in Form von Nahrungsmitteln aus der Zeit des Propheten (a.s.) oder in Form von heutigen Nahrungsmitteln ist. Reis muss man nicht erst mühsam mahlen und kneten o. ä. Das Ziel ist der Nutzen für den Bedürftigen. In einem Hadith von al-Bukhari heißt es von Abi Sa’id (r.a.):
„Wer etwas tut, was nicht von uns befohlen wurde, das wird zurückgewiesen.“
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Der Kindesunterhalt aus verbotenem Geld.
Ich bin ein kleiner Junge und lebe bei meinem Vater, von dem ich sicher weiß, dass leider sein gesamter Verdienst aus Verbotenem besteht. Muss ich ihn deshalb verlassen, obwohl ich noch klein bin und zur Schule gehe und bis jetzt keine Arbeit habe, um mich selbst zu versorgen?
Solange Du noch klein bist und deinen Vater brauchst, weil Du noch nicht auf eigenen Füßen stehen kannst und somit nicht auf sein Geld verzichten kannst, ist es nicht schlimm, wenn Du bei ihm bleibst und von seinem Geld lebst, selbst wenn sein gesamter Verdienst aus Verbotenem besteht – wie Du in Deiner Frage erwähntest – denn Dein Recht auf Unterhalt ist seine schariarechtliche Pflicht, und wenn er ihn aus Verbotenem erwirbt, so bekommt er dafür die Sünde und Du den Vorteil. Er ist derjenige, der dafür zur Rechenschaft gezogen wird, aber Du hast keine Sünde, wenn Du davon nimmst, denn es ist Dein Recht und seine Pflicht. Ähnlich wäre der Fall, wenn Dein Vater aufgrund eines Darlehens, eines Verkaufspreises oder einer gescheiterten Bürgschaft bei jemandem Schulden hätte und sein Gläubiger sein Recht von ihm einforderte: Wenn sein Verdienst aus Verbotenem besteht, so liegt die Sünde auf dem Verdiener, doch für den, der ein Recht darauf hat, ist er erlaubt. Dies fällt unter eine wichtige Regel des islamischen Rechts, nämlich folgender: „Das Geld, dessen Erwerb verboten ist, weil es aus Zinsen, Betrug, Korruption o. ä. stammt, ist für seinen Verdiener verboten, doch für den, der ein Recht daran einfordert, erlaubt, so als ob es sich um den Pflichtunterhalt für Frau oder Kind, um den Preis einer verkauften Ware, eine gescheiterte Bürgschaft, eine Miete, ein Darlehen o. ä. handelte.“
Scheich Abdulaziz al-Fawzan
Die Einzahlung von Guthaben auf Banken mit Zinsen.
Aufgrund der Tatsache, dass ich in Amerika lebe, ist der Zahlungsverkehr mit Schecks notwendig und unverzichtbar, aber ich selbst habe auch mit den Banken hier zu tun, die auf jeden Fall, ob durch mein Girokonto oder meine Ersparnisse, von meinem Guthaben profitieren. Soweit ich weiß, verbietet der Islam den Geschäftsumgang mit Zinsnehmern. Wie lautet Ihre Meinung dazu?
Ihr Unbehagen bezüglich des Geschäftverkehrs mit den Banken ist berechtigt, denn durch die Einzahlung von Guthaben kommen Sie auf jeden Fall in Konflikt mit der Scharia: Wenn Sie ihr Geld auf ein Sparkonto einzahlen, schließen Sie damit einen eindeutigen Zinsvertrag ab, und wenn Sie es auf ein Girokonto einzahlen, auf das Sie keine Zinsen bekommen, so sind Sie zwar kein Zinsnehmer, doch bleiben Sie dafür verantwortlich, weil die Banken dieses Geld nehmen und damit in andere Zinskanäle einzahlen. Es ist also offensichtlich, dass eine Beihilfe zur Sünde in allen Formen gegeben ist. Das Heil liegt darin, dass Allah Sie vor alledem bewahrt. Wer aber gezwungen ist, sein Geld dort einzuzahlen, aus Angst vor Verlusten o. ä., so ist die Grundlage der Gesetzmäßigkeit die Notwendigkeit und nichts anderes.
Und Allah weiß es am besten.
Scheich Salah as-Sawi
Geld in Zinsbanken und der Vorzug, es zu wohltätigen Zwecken auszugeben.
Wir leben in einem nichtmuslimischen Land, wo Allah uns mit Geld gesegnet hat, welches wir in einer amerikanischen Bank aufbewahren. Wir Muslime hinterlegen dort unser Geld, ohne dafür Zinsen zu nehmen. Sie sind darüber sehr erfreut und bezichtigen uns der Dummheit, weil wir ihnen unser Geld überlassen, was ihnen hilft, mithilfe muslimischer Gelder die christliche Botschaft zu verbreiten. Meine Frage nun: Warum nutzen wir nicht die Zinsen, um den bedürftigen Muslimen zu helfen oder Moscheen oder islamische Schulen zu bauen. Sündigt ein Muslim, wenn er diese Zinsen nimmt und sie auf Allahs Weg einsetzt, z. B. dass er sie für die spendet, die ihr Leben und Geld auf Allahs Weg einsetzen?
Es ist nicht erlaubt, Gelder auf Zinsbanken einzuzahlen, seien die Bankenbetreiber Muslime oder Nichtmuslime, weil dies eine Beihilfe zur Sünde ist, selbst ohne Zinsen. Doch wenn man zwecks Aufbewahrung dazu gezwungen ist und man keine Zinsen dafür nimmt, so ist es – so Allah will – nicht schlimm, gemäß Allahs Worten:
{„Er hat euch doch auseinandergesetzt, was Er euch verboten hat, außer wenn ihr euch in einer Zwangslage befindet.“(al-an’am: 119)}
Wenn die Zinsen jedoch eine Bedingung sind, so ist die Sünde größer, denn Zinsen sind eine der schlimmsten Sünden, die Allah in Seiner edlen Schrift und durch den Mund Seines Gesandten (a.s.) verboten hat. Er teilt uns mit, dass sie ausgelöscht werden und dass, wer Zinsen nimmt, Allah und Seinen Gesandten bekämpft. Die Konteninhaber können jedoch von den Zinsen für fromme und gute Zwecke spenden, und Allah wird sie dafür belohnen und entschädigen, wie Er sagt:
{„Denen, die ihr Vermögen bei Nacht oder Tage geheim oder offen spenden, steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu, und sie brauchen keine Angst zu haben, und sie werden nicht traurig sein“ (al-baqara: 274)}
und Er sagt:
{„Und wenn ihr etwas spendet, wird Er es euch ersetzen. Er kann am besten bescheren.“ (saba: 39)}
Das gilt für die Zakat sowie für andere Spenden. Und vom Gesandten Allahs (a.s.) ist ein authentischer Hadith überliefert, dass er sagte: „Geld verringert sich nicht durch Spenden, und Allah wird gewiss den Diener, der verzeiht, an Stärke zunehmen lassen, und Allah wird gewiss denjenigen, der bescheiden ist, erheben.“ Ebenso wie ein weiterer Hadith: „Es gibt keinen Tag, der über den Menschen anbricht, ohne dass zwei Engel herabsteigen. Der eine von ihnen sagt: ‚O Allah, entschädige den Spender’ und der andere sagt: ‚ O Allah, beschere dem Geizigen Verlust.`"
Es gibt sehr viele Koranverse und Hadithe über die Vorzüge der Spenden für wohltätige Zwecke und für Bedürftige. Aber wenn der Geldbesitzer aus Unwissenheit oder aus Sorglosigkeit Zinsen genommen hat und dann von Allah auf den rechten Weg geleitet wurde, der möge sie für wohltätige Zwecke ausgeben und nicht bei seinem Geld belassen, denn Zinsen vernichten den, der mit ihnen in Berührung kommt, so wie Allah es sagt:
{„Allah lässt den Zins dahinschwinden, aber Er verzinst die Almosen (mit himmlischem Lohn)“ (al-baqara: 276)}
...und Allah ist der Herr über den Erfolg.
Scheich Abdulaziz Ibn Baz
Zählen die Zinsen auf in Banken hinterlegtes Geld zum im Koran verbotenen „riba“ und was soll man damit machen?
Es ist bekannt, dass, wenn ein Geldbetrag auf die Bank gebracht wird, dieses Geld zusätzliches Geld einbringt (Zinsen), soll der Bezinste sich damit abfinden oder es ablehnen? Zählt das als „riba“? Und wenn dies der Fall ist, sollen wir es dann der Bank als Geschenk lassen oder es nehmen? Wenn es erlaubt ist, es anzunehmen, was sollen wir dann damit tun? Ist es eine Sünde, wenn wir die Großbanken von unseren Geldern profitieren lassen, weil sie es ja vielleicht in etwas investieren, was unseren Gesellschaften schadet? Verstärken wir nicht die Macht der Nichtmuslime, wenn wir sie Zinsen auf unser Geld nehmen lassen? Was wäre daran falsch, wenn wir jeden Muslim dazu aufriefen, die Zinsen zu nehmen und sie den Bedürftigen zu geben oder sie Organisationen zu spenden, die den Muslimen nicht feindlich gesinnt sind?
Was die Profite auf Geld angeht, was man auf der Bank eingezahlt hat, so sind sie „riba“! Das heißt, dass Sie der Bank Geld anvertrauen, diese es aber zweifellos einem anderen als Darlehen gibt und von ihm darauf „riba“, also Zinsen, verlangt. Wenn sie es Ihnen zurückgeben, sagen sie, dass es sich um einen Gewinn handelt, den sie durch Handel oder eine Ware erzielt haben, doch im Großen und Ganzen ist es Ihr Geld, was Sie ihnen anvertraut haben. Auf diese Weise werden Sie mit in den Zinshandel hineingezogen!
Das ist im Wesentlichen, was einen in den Zinshandel hineinzieht, und der Muslim muss versuchen, dies zu vermeiden. Doch bisweilen ist man zweifelsohne gezwungen, Geld auf der Bank zu hinterlegen, z. B. weil man verreist, oder aus Angst vor Diebstahl und man zahlt es auf eine Zinsbank ein. Wenn man es aus einem solchen Grund, nämlich dem der Aufbewahrung, einzahlt, dann soll man keine Zinsen dafür nehmen, sondern sich auf sein eigenes Geld beschränken und den Überschuss der Bank überlassen. Einige Gelehrte erlauben es, die Zinsen von der Bank zu nehmen, doch soll man sie nicht für sich selbst nutzen, auf dass man nicht zu den Zinsnehmern zählt, sondern man soll sie für wohltätige Zwecke spenden!
Vielleicht ist diese Meinung wohlbegründet im Hinblick auf die großen Banken und gewaltigen Geldsummen, weil es vielleicht Leute gibt, die viel Geld besitzen und es nicht zu Hause aufbewahren können und es daher zu einer Bank bringen, die mit Zinsen handelt. Und vielleicht sind die Zinsen auf diese großen Summen enorm, und wenn man sie der Bank lässt und es sich um Nichtmuslime oder nichtpraktizierende Muslime o. ä. handelt, verwenden sie sie eventuell für eine Schwächung des Islam und eine Stärkung des Unglaubens etc. In dem Fall ist es von Interesse, dass man das Geld, was man von ihnen gewonnen hat, nimmt und es für gute Zwecke ausgibt, wie z. B. für Bedürftige, Unterdrückte etc.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Der Verdienst aus einer Stelle bei der Bank und die Annahme eines Geschenks von jemandem, der dort arbeitet.
Ist Geld, was ein Muslim bei seiner Arbeit für eine Bank verdient, verboten? Ist es mir dann erlaubt, ein Geschenk von einem solchen Muslim anzunehmen?
Die Arbeit in Zinsbanken ist verboten, weil dies als Beihilfe zur Sünde zählt und der Gesandte Allahs (a.s.) sowohl den Zinsnehmer, als auch den Bezinsten, die Zeugen und die Schreiber verflucht hat und sagte, dass sie gleich sind, d.h. gleich in der Sünde. Dieser Hadith wurde von Muslim u. a. überliefert.
Der Zinsnehmer bekämpft Allah und Seinen Gesandten (a.s.), so wie es im Koran steht: derjenige, der davon nimmt oder seiner Frau und seinen Kindern davon weitergibt, der nimmt und gibt nichts als verbotenen Besitz und Sünde weiter und er soll ausgelöscht und vernichtet werden, sowohl er selbst, als auch seine Gesundheit, sein Besitz und seine Nachkommen, wie Allah sagt:
{„Allah lässt den Zins dahinschwinden, aber Er verzinst die Almosen (mit himmlischem Lohn)“ (al-baqara: 276)}
Was nun das Annehmen eines Geschenks angeht, so muss man unterscheiden: Wenn wir wissen, dass sein gesamter Verdienst aus Zinsen erwirtschaftet wird, darf man das Geschenk nicht annehmen und auch nicht von seinem Essen essen, weil man ja ganz genau um seine Situation weiß, dass nämlich sein gesamtes Geld verboten und schlechter Verdienst ist. Wenn jedoch sein Geld aus einem gemischten Verdienst besteht, aus verbotenem Verdienst und anderen einwandfreien Quellen, so darf man ein Geschenk von ihm annehmen und von seinen Speisen essen, weil wir nicht wissen, ob genau dieses Geschenk und genau dieses Essen aus dem verbotenen Verdienst, wie den Zinsen stammt. Wenn wir jedoch sicher sind, dass es aus Zinsen o. ä. stammt, dann dürfen wir es nicht annehmen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass, wenn jemand ein finanzielles Recht an ihm hat (weil er ihm z. B. Geld geliehen hat), dass er sein Recht bei ihm einfordern kann, selbst wenn sein gesamter Verdienst verboten ist. Dann bleibt die Sünde auf dem Erwerber dieses Geldes, ohne dass der davon betroffen ist, der sein Recht einfordert, wenn es sich z. B. um einen Verkaufspreis, eine Miete, den Pflichtunterhalt für die Frau oder einen Verwandten oder um eine gescheiterte Bürgschaft o. ä. handelt.
Und Allah weiß es am besten.
Scheich Abdulaziz al-Fawzan
Das Annehmen eines Geschenkes von einem Muslim, der geschäftlich mit Zinsbanken verkehrt.
Ist es erlaubt, eine Einladung oder ein Geschenk von einem Muslim anzunehmen, der geschäftlich mit Zinsbanken verkehrt und dies offen sagt?
Es wird vorgezogen, sein Geschenk nicht anzunehmen, weil sein Geld entweder verboten ist, das Verbotene daran überwiegt oder zumindest Zweifel daran bestehen. Und der, der Verbotenes tut oder isst, ruft eine Bestrafung hervor. In einem Hadith heißt es: „Jedes Fleisch und jeder Körper, die auf unrechtmäßigem Besitz gediehen sind, sind dem Feuer näher (als dem Paradies).“ Daher wird es vorgezogen, sein Geschenk nicht anzunehmen und auch nicht mit ihm zu essen. Einige Gelehrte sagen jedoch, dass es nicht schlimm sei, weil die Sünde bei dem Verdiener liegt und weisen dabei darauf hin, dass der Prophet (a.s.) Geschenke von Ungläubigen und Götzendienern angenommen hat sowie er Einladungen von Juden angenommen und bei ihnen gegessen hat und sagte, dass die Sünde bei dem Verdiener liegt. Trotzdem ist der Verzicht auf ihre Geschenke und das Essen bei ihnen besser, so dass das Wachstum des Körpers auf erlaubter Speise beruht und er daraufhin einen gesunden Körper hat, an dem es nichts Bedenkliches gibt. Viele der ersten Muslime hielten sich von dem Zweifelhaften fern, und es ist bekannt, dass Abu Bakr (r.a.), als ein Junge mit Geld zu ihm kam, das er als Wahrsager verdient und sich davon etwas zu essen gekauft hatte, ihm den Finger in den Mund steckte und alles aus seinem Magen herausholte. Und dass er sagte: „Wenn es nur mithilfe meiner Seele herausgekommen wäre, dann hätte ich sie hergegeben.“ Dies tat er aus Sorge, dass nur gutes Essen in den Magen gelangen möge, dessen Herkunft und Zulässigkeit bekannt ist und von dem man ausgehen kann, dass es nichts Bedenkliches an ihm gibt. Doch trotz allem, wenn man sein Geschenk annimmt, um sein Herz zu gewinnen, so ist es nicht schlimm. Und wenn man es annimmt, so ist es besser, nicht davon zu essen und es zu spenden o. ä.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Zinsen loswerden, indem man eine islamische Zeitschrift von ihnen bezahlt.
Ein Mann, der viel Geld aus Zinsen hat und dieses spenden möchte, um es loszuwerden, darf er davon eine islamische Zeitschrift bezahlen, deren Inhalt Rechtswissenschaften und Erziehung umfasst und die unter Geldnot leidet, so dass sie fast gezwungen sind, die Herausgabe einzustellen?
Es ist erlaubt, weil das Verbotene am Geld nur den Verdiener betrifft. Wenn verbotenes Geld jedoch in die Staatskasse eingeht, wird es zu erlaubtem Geld, wie Kriegsbeute, die von Ungläubigen erbeutet wird und wo vielleicht Gewinne aus Alkohol oder Schwein mit hineinspielen oder vielleicht Diebstahl, Veruntreuung, Ungerechtigkeit und Zinsen, trotz allem wird es gereinigt, wenn Muslime es als Kriegsbeute erbeuten, und davon zu essen ist dann erlaubt. Gleiches gilt für dieses Geld, wenn er es mit eigenen Händen aus- und der Staatskasse übergibt oder es einem wohltätigen Projekt überlässt, wie diese Zeitung oder Zeitschrift o. ä. Es spricht nichts dagegen, denn es ist Allahs Geld, das Er gibt, wem Er will.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Die Aufnahme eines verzinsten Bankdarlehens, um ein Haus zu kaufen.
Ist es dem Muslim erlaubt, ein verzinstes Bankdarlehen aufzunehmen, um sich oder seinen Kindern ein Haus zu kaufen? Unter den Muslimen hier gibt es niemanden, der mir ein gutes Darlehen geben könnte, und ich fürchte, zuviel Geld durch Mietezahlungen zu verlieren.
Es ist ihm nicht erlaubt, verzinste Schulden zu machen, um sich ein Haus kaufen und somit auf das Mietezahlen verzichten zu können. Denn Allah hat vor Zinsen sehr gewarnt und dies so betont, so dass der Scheich des Islam Ibn Taymiya (Allah sei ihm gnädig) sagte, dass vor Zinsen so gewarnt wird, wie vor keiner anderen Sünde außer dem Schirk.
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Der Ratenkauf einer Wohnung durch den Mieter, wenn er weiterhin eine davon unabhängige Miete zahlt.
Wir sind eine Gruppe von Muslimen in Amerika, und wir wollen uns eine Wohnung kaufen. Es gibt eine Firma, die Wohnungen für andere zu ihren Bedingungen aufkauft, nämlich, dass sie die Wohnung kaufen und an unserer Stelle bezahlen, die Wohnung aber auf unseren Namen läuft. Es gibt zwischen ihnen und uns dann eine Abmachung, dass wir jeden Monat einen bestimmten Betrag zahlen, z. B. 100 Dollar, so als ob wir unsere reguläre Miete zahlten, und wenn die Summe voll ist, ist es unser Haus. Wie lautet das Urteil dazu?
Um ehrlich zu sein, habe ich die Frage nicht richtig verstanden. Was ich verstanden habe ist, dass diese Firma das Haus kauft und es den Studenten dann auf Raten wieder verkauft. Es ist aber doch klar, dass die Firma das Haus nur kauft, um es den Studenten zu einem höheren Preis auf Raten zu verkaufen. Dies ist nur ein Trick, um an Zinsen zu kommen und daher nicht erlaubt. Wenn aber die Häuser ursprünglich der Firma gehören und die Studenten von ihnen ein Haus auf anständige Raten kaufen, so ist dies nicht schlimm, selbst wenn dann der Hauswert den Geldwert übersteigt. Dass aber zusätzlich zu den Raten, die sie bezahlen, eine Miete erhoben wird, ist nicht richtig, da ein Haus, das zu einem befristeten Ratenpreis verkauft wurde, Eigentum seines Käufers ist, und wie kann es sein, dass der Besitzer Miete zahlt? Der Besitzer kann kein Mieter sein, weil der Verkaufsgewinn ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Verkaufs dem Besitzer gehört, auch wenn der Verkauf sich über einen befristeten Zeitraum erstreckt. Wie man es auch betrachtet, so ist dieses Verhalten nicht korrekt, es sei denn, die Studenten kaufen eine Wohnung von einer Firma, die sie bereits hergerichtet und renoviert hat, zu einem auf Raten gezahlten Preis, der höher ist, als der Geldpreis und es wird ihnen keine Miete abverlangt, dagegen ist nichts einzuwenden.
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Die Vermietung von Immobilien an Leute, die sich nicht an die Scharia halten.
Wir besitzen ein Gebäude, in dem Büros und Geschäfte vermietet werden. Ist es erlaubt, sie an Leute zu vermieten, die sich nicht an die Scharia halten, die z. B. mit Zinsen handeln oder Alkohol verkaufen?
Die Vermietung von Wohnungen oder Geschäften an Leute, die damit etwas Verbotenes vorhaben, wie die Unterlassung des Gebets oder die Arbeit zu Gebetszeiten, Alkohol-, Drogen- oder Nacktbilderverkauf oder Zinshandel ist nicht erlaubt. Dies zählt zur Beihilfe zur Sünde und man sollte lieber nach Mietern suchen, die Allah gehorsam sind, und Allah beschert, wem Er will.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Die Anschaffung eines Autos mit Versicherungspflicht und die Zulässigkeit, im Fall eines Unfalls das Geld der Versicherung anzunehmen.
Ist es mir erlaubt, mein Auto zu versichern, besonders, wenn dies in Amerika eine notwendige Voraussetzung ist, um die Fahrzeugpapiere zu bekommen? Und wenn es verschiedene Versicherungen gibt, muss ich dann die billigste nehmen? Und wenn ich dann einen Unfall habe und die Firma mich mit einem höheren Betrag entschädigt, als ich ihnen bezahlt habe, darf ich das Geld dann annehmen?
Eine Versicherung gegen Gefahren, dass man nämlich entweder erfolgreich ist oder Verlust erleidet, ist zweifellos verboten. Das zählt zum Glücksspiel, was Allah neben Alkohol, Götzen und Orakelsprüchen verboten hat. Wenn man jedoch dazu gezwungen ist, z. B. weil man sonst weder ein Auto erwerben noch fahren darf, so soll man sich unter der Bedingung versichern lassen, dass man es als ungültigen Vertrag betrachtet. Wenn dann ein Unfall geschieht, so nimmt man nur den Betrag, den man bezahlt hat, weil der Vertrag nichtig ist, und daher auch keine Wirkung aus ihm resultiert.
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Investition von anvertrautem Geld.
Jemand hat bei mir Geld hinterlegt, und ich habe von diesem Geld profitiert und es investiert. Als sein Besitzer es zurückforderte, habe ich ihm sein gesamtes Geld gegeben, ohne ihm zu erzählen, was ich damit gemacht habe. Ist mein Verhalten zulässig oder nicht?
Wenn jemand Ihnen Geld anvertraut, so dürfen Sie nur mit seiner Zustimmung damit arbeiten. Sie müssen es aufbewahren wie jedes andere anvertraute Gut, und wenn Sie ohne seine Zustimmung damit gearbeitet haben, so müssen Sie ihn um Verzeihung bitten. Entweder er verzeiht oder Sie geben ihm den Gewinn aus seinem Geld oder Sie einigen sich mit ihm auf die Hälfte o. ä. Der Vergleich zwischen Muslimen ist zulässig, solange er nichts Verbotenes erlaubt oder Erlaubtes verbietet.
Scheich Abdulaziz Ibn Baz
Tricks gegenüber einem Nichtmuslim.
Ist es dem Muslim erlaubt, bei einer Auktion unter Nichtmuslimen zu tricksen? Es ist so, dass ich und zwei muslimische Brüder unbedingt ein Auto kaufen wollen, was sie dadurch verhindern, dass sie den Preis des Autos ständig erhöhen, damit wir es nicht kaufen können und es bei ihnen bleibt.
Der Muslim muss sowohl charakterlich als auch, was den Umgang mit Menschen betrifft, der beste sein, und es ist niemandem erlaubt, gegenüber einem anderen zu tricksen, selbst wenn dieser ein Nichtmuslim ist. Diejenigen, die so etwas den Nichtmuslimen gegenüber tun, schaden sich selbst, dem Islam und dem Betreffenden.
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Die Aufteilung von Gewinn und Verlust zwischen dem Arbeitenden und dem Investor.
Wenn ich in einer Handelsangelegenheit Teilhaber eines Muslims bin, insofern als dass er die Finanzierung übernimmt und ich die Arbeit, unter der Bedingung, dass wir jährlich den Gewinn zu gleichen Teilen aufteilen und ich den Verlust allein trage, ist dies schariarechtlich zulässig?
Dies ist schariarechtlich nicht zulässig, sondern verboten. Der verbotene Aspekt dieser Geschäftsbeziehung ist, dass der Arbeitende den Verlust trägt und nicht der Investor. Das ist verboten, weil es eine Ungerechtigkeit ist, da der Arbeitende in diesem Fall Arbeit, Mühe und Geld verliert. Richtig ist, dass in einer schariagemäßen Geschäftsbeziehung der Investor den Verlust trägt und der Gewinn zwischen ihm und dem Arbeitenden entsprechend einer vorangegangenen Vereinbarung entweder zur Hälfte oder zu Vierteln o. ä. aufgeteilt wird.
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Die Stundung für einen zahlungsunfähigen Schuldner.
Vor drei Monaten habe ich mir von einem Bruder Geld geliehen und ihm versprochen, es nach einem Monat zurückzuzahlen. Als der Monat um war, ging es mir finanziell schlechter als vorher, trotzdem beabsichtige ich die Rückzahlung sobald als möglich. Nun fängt der Bruder an, nach seinem Geld zu fragen und es eindringlich zurückzufordern und beschuldigt mich, ihn zu schädigen. Ist dies für mich eine Sünde oder werde ich dafür zur Rechenschaft gezogen, solange ich pleite bin und nicht zahlen kann?
Sie haben in diesem Punkt keine Sünde begangen und werden auch nicht zur Rechenschaft gezogen. Ihr Bruder sollte Ihnen Aufschub gewähren, bis Allah Ihnen die Rückzahlung ermöglicht, gemäß Allahs Worten:
{„Und wenn (unter den Schuldnern) einer ist, der sich in Bedrängnis befindet, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt), bis er Erleichterung gefunden hat. Es ist aber besser für euch, ihr gebt Almosen, so ihr richtig zu urteilen wisst.“ (al-baqara: 280)}
Scheich Muhammad al-Uthaymin
Verdienst aus dem Erstellen von Rechtsgutachten, der Lehre und dem Abhalten von Unterricht in der Scharia.
Darf der Muslim für das Erstellen von Rechtsgutachten, die Lehre und das Abhalten von Unterricht Geld nehmen? Denn diese Dinge beanspruchen viel Zeit, während derer man keiner Arbeit für den Lebensunterhalt nachgehen kann, und die Muslime hier brauchen jemanden, der sich für die Lehre und das Erteilen von Ratschlägen Zeit nimmt, doch gibt es keine Regierungsstellen, die dafür einen Lohn zahlen.
Dagegen ist nichts einzuwenden, da das Lernen und das Studium des islamischen Rechts Pflicht ist und die Personen, die dafür qualifiziert sind, wie gesagt wurde, nicht in der Lage sind zu unterrichten, weil sie mit ihrer Berufsausübung für den Lebensunterhalt beschäftigt sind. Wenn ihnen dann das, was sie an Lebensunterhalt für sich und ihre Familie brauchen, aufgewendet wird, so spricht nichts dagegen, sei es nun vonseiten der Regierung oder von wohltätigen Einrichtungen, denn dies zählt zu den Mitteln, die eine Verbreitung von Wissen gewährleisten.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Die Anregung von Muslimen, Vorträge zu besuchen, indem man Preise aussetzt, die durch Nummernziehung gewonnen werden.
Um zur Teilnahme an Vorträgen oder Reisen anzuregen, stellt das Zentrum einen Preis, den man durch die Ziehung von Nummern gewinnen kann. Der, der die Nummer des Preises zieht, gewinnt. Ist dies zulässig oder könnte man dies schon als Glücksspiel bezeichnen?
Die Taten zählen nur nach der Absicht! Wenn damit beabsichtigt wird, sie zu Vorträgen und aufmerksamer Teilnahme zu bewegen, ist vielleicht nichts dagegen zu sagen, weil darin ein Nutzen liegt und kein Schaden, das Interesse wird verwirklicht.
Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!