15-11-2014, 01:35 PM
Das ist eine grobe Zusammenfassung der Fatwa:
Es ist erlaubt Knochenmark zu spenden, sofern man keine anderen Möglichkeiten hat der betroffenen Person zu helfen und man auf die Knochenmarksspede zurückgreifen muss. Dabei kann die Person auch ein Nicht-Muslim sein, vorausgesetzt der Nicht-Muslim gehört zur Grupppe der Leute, die unter der Shariah-Regeln Schutz genießen und nicht gegen den Islam kämpfen (harbi). Umgekehrt ist es für einen Muslim möglich sogar eine Spende von einem Nicht-Muslim zu haben, der nicht harbi ist.
Es ist erlaubt Knochenmark zu spenden, sofern man keine anderen Möglichkeiten hat der betroffenen Person zu helfen und man auf die Knochenmarksspede zurückgreifen muss. Dabei kann die Person auch ein Nicht-Muslim sein, vorausgesetzt der Nicht-Muslim gehört zur Grupppe der Leute, die unter der Shariah-Regeln Schutz genießen und nicht gegen den Islam kämpfen (harbi). Umgekehrt ist es für einen Muslim möglich sogar eine Spende von einem Nicht-Muslim zu haben, der nicht harbi ist.