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Fataawa für muslimische Minderheiten
#11
KAPITEL 10: Die Pilgerfahrt (Hadsch)


Die Definition des „Pilgernkönnens“.

Was bedeutet es, „pilgern zu können“ und was sind dafür die Bedingungen?



Das „Pilgernkönnen“ wurde im Hadith so ausgelegt, dass man einen Reisevorrat und eine Reitkamelin zur Verfügung hat. Doch vielleicht ist es noch allgemeiner zu verstehen, dass, wenn man Mekka mit irgendeinem Verkehrsmittel, was für die hajj oder die kleine Wallfahrt (umra) nötig ist, erreichen kann, und wenn man imstande ist zu laufen und sein Reisegepäck zu tragen oder jemanden findet, der es für einen trägt, dann ist man zur hajj verpflichtet. Und wenn man ein Ticket für die modernen Verkehrsmittel, wie Dampfer, Autos oder Flugzeuge bekommt, so ist man zur hajj verpflichtet. Doch wenn man zwar Reisevorrat und Transportmittel gefunden hat, aber niemanden findet, der sich um sein Hab und Gut oder seine Familie kümmert, oder keine Möglichkeit findet, seine Familie während seiner Abwesenheit zu versorgen, so ist man aufgrund der Beschwernisse nicht zur hajj verpflichtet. Und genauso, wenn der Weg unsicher ist, man Wegelagerer fürchtet, ungerechtfertigte Steuern zahlen muss, die für die hajj befristete Zeit nicht ausreicht, um Mekka zu erreichen oder man aufgrund einer Krankheit kein Transportmittel benutzen kann, dann entfällt die Pflicht zur hajj. In dem Fall sollte man jemanden suchen, der die hajj für einen verrichtet, sofern man die finanziellen Mittel dazu hat. Wenn nicht, so muss man überhaupt nicht pilgern. Und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Die Pilgerfahrt der Frau ohne Erlaubnis ihres Mannes, wenn es einen männlichen Verwandten (mahram) gibt, der sie begleitet.

Ich bin eine alte und reiche Frau und habe meinen Mann mehrmals zur hajj eingeladen, doch hat er immer grundlos abgelehnt. Nun habe ich einen älteren Bruder, der pilgern möchte, kann ich mit ihm pilgern, auch wenn mein Mann es mir nicht erlaubt? Oder soll ich nicht pilgern und aus Gehorsam gegenüber meinem Mann zu Hause bleiben?


Da die Hadsch zur Pflicht wird, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, und da diese Frau sowohl die Kosten übernehmen kann, als auch die Kraft und den mahram hat, ist es ihre Pflicht, sich unverzüglich zur hajj zu begeben. Ihrem Mann ist es verboten, sie ohne einen Grund daran zu hindern. So, wie sie die Lage geschildert hat, ist es ihr erlaubt, mit ihrem Bruder auch ohne Zustimmung ihres Mannes zu pilgern, da es sich hierbei um eine Pflicht handelt, genauso wie das Gebet und das Fasten eine Pflicht sind. Das Recht Allahs geht vor, und der Mann hat keine Berechtigung, seine Frau grundlos an der Ausübung einer Pflicht zu hindern. Und Allah ist der Erfolgverleihende und der Leiter hin zu einem geraden Weg.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Das Pilgern trotz laufender Schuldenabzahlung.

Ich bin ein Muslim aus den USA und würde gerne die hajj verrichten, habe aber große Schulden. Ich habe mit meinem Gläubiger vereinbart, die Schulden in Raten abzuzahlen, ist es mir erlaubt zu pilgern, oder muss ich warten, bis ich meine Schulden beglichen habe?


Die hajj ist Ihnen erlaubt, wenn Sie weiterhin Ihre Raten bezahlen und noch genug haben, um die hajj zu bezahlen, zusätzlich zu der Rate, die für jenen Monat fällig ist. Sofern die Ratenzahlung weiterhin erfolgt, kann ihr Gläubiger Sie nicht von der Reise abhalten.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 09-12-2014, 05:09 PM

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