12-12-2014, 04:27 PM
Alaikum salam warahmatulah.
Wenn eine menstruierende einen feuchten Traum hatte und die Flüssigkeit sieht, dann erst, muss sie Ghusl vollziehen und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der akt im Traum kann mit oder ohne Flüssigkeitsvelust stattfinden. Bei Bucharie und Muslim ist überliefert dass Um Salamah r. den Propheten sas darauf ansprach. Er sas. sagte : ja (ghusl) wenn du Flüssigkeit siehst...
Wenn also Wasser zu sehen ist soll sie Ghusl vollziehen um z.b. auch Quran lesen zu können
(ohne anfassen des Mushaf) oder duaa zu sprechen und Lobpreisung. ..
Allahu alem
Wenn eine menstruierende einen feuchten Traum hatte und die Flüssigkeit sieht, dann erst, muss sie Ghusl vollziehen und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der akt im Traum kann mit oder ohne Flüssigkeitsvelust stattfinden. Bei Bucharie und Muslim ist überliefert dass Um Salamah r. den Propheten sas darauf ansprach. Er sas. sagte : ja (ghusl) wenn du Flüssigkeit siehst...
Wenn also Wasser zu sehen ist soll sie Ghusl vollziehen um z.b. auch Quran lesen zu können
(ohne anfassen des Mushaf) oder duaa zu sprechen und Lobpreisung. ..
Allahu alem