16-01-2015, 10:08 AM
Hallo.
Ich kann leider nicht in dem Thread "Urteile bezüglich der Namensgebung" posten. Hätte aber eine Nachfrage bezüglich dem hier:
"Die Namensgebung ist ein Recht des Vater nicht der Mutter
Dies ist es wo es keine Streitigkeiten gibt unter den Menschen, im Falle eines Streites zwischen den Eltern bezüglich der Namensgebung ist es das Recht des Vaters die Namensgebung zu durchführen und die vorherigen Ahadith die dies zeigen sind viele, dies ist auch weil derjenige nach seinem Vater gerufen wird nicht nach seiner Mutter (Sohn des So und so), Allah swt sagt diesbezüglich:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (33:5)"
Das Recht auf die Namensgebung, also in Bezug auf den Nachnamen, hat der vater des Kindes.
Ist das immer so? Also auch, wenn der Vater des Kindes nicht der Ehemann ist? Ich meine nämlich irgendwo mal gelesen zu haben, dass es dann nicht so ist, sondern, dass das Kind dann den Namen der Mutter erhält. Als Beispiel wurde genannt, dass Isa, Isa ibn Maryam heißt. Ich finde dieses Urteil leider nicht mehr. Wobei ich mir auch nicht mehr ganz sicher bin, ob dies nochmal ein anderer Fall war, da es ja keinen Vater gab und es nur für diesen Fall gilt, dass der Vater nicht bekannt ist.
Weiß da jemand von euch etwas?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Ich kann leider nicht in dem Thread "Urteile bezüglich der Namensgebung" posten. Hätte aber eine Nachfrage bezüglich dem hier:
"Die Namensgebung ist ein Recht des Vater nicht der Mutter
Dies ist es wo es keine Streitigkeiten gibt unter den Menschen, im Falle eines Streites zwischen den Eltern bezüglich der Namensgebung ist es das Recht des Vaters die Namensgebung zu durchführen und die vorherigen Ahadith die dies zeigen sind viele, dies ist auch weil derjenige nach seinem Vater gerufen wird nicht nach seiner Mutter (Sohn des So und so), Allah swt sagt diesbezüglich:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (33:5)"
Das Recht auf die Namensgebung, also in Bezug auf den Nachnamen, hat der vater des Kindes.
Ist das immer so? Also auch, wenn der Vater des Kindes nicht der Ehemann ist? Ich meine nämlich irgendwo mal gelesen zu haben, dass es dann nicht so ist, sondern, dass das Kind dann den Namen der Mutter erhält. Als Beispiel wurde genannt, dass Isa, Isa ibn Maryam heißt. Ich finde dieses Urteil leider nicht mehr. Wobei ich mir auch nicht mehr ganz sicher bin, ob dies nochmal ein anderer Fall war, da es ja keinen Vater gab und es nur für diesen Fall gilt, dass der Vater nicht bekannt ist.
Weiß da jemand von euch etwas?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.