Ja normal sollte es sowas geben, dass der Betreiber sich selbst auch absichert.
Mussten wir auch machen.
§ 13 Telemediengesetz - Pflichten des Diensteanbieters
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, .....
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2015, 10:12 AM von UmmBilal.