Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh,
Die Wege der Essigherstellung führen immer über Alkohol, egal ob Brantweinnessig oder nicht, da Alkohol zu Essig konvertieren muss mit Hilfe von Hefe etc.
Obstessig: Zucker des Obstes konvertiert durch Gährung zu Alkohol, mittels Hefe dann zu Essig.
Branntweinessig: Alkohol + Hefe konvertiert zu Essig.
Im Endprodukt ist aber in der Regel kein Alkohol mehr enthalten, weil er 1:1 konvertiert.
Warum kein Essig gezielt hergestellt werden darf ist Allahu alam, dass wir keinen Alkohol besitzen dürfen, welcher aber unweigerlich zur Herstellung benötigt wird bzw. ein Zwischenprodukt ist. Allahu alam.
Wie gesagt es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten.
Ausschnitt der obigen Fatwa (Doch wenn der Wein durch eine vorsätzliche Aufbereitung zu Essig wurde, durch den Zusatz von Essig, Zwiebeln, Salz etc. oder durch irgendeinen anderen Prozess, so sind die Gelehrten (möge Allah ihnen barmherzig sein) in dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist.
Die Schafi`is, Hanbalis und einige der Mālikis sagen, dass es nicht gestattet sei.)
Deswegen werde ich mich davor hüten ein Urteil abzugeben. Wir sind nicht einmal der Dreck unter den Fingernägeln der Gelehrten und niemand von uns sollte sich anmaßen zu glauben, er habe Entscheidungsgewalt in in einer solchen Angelegenheit. Möge Allah subhana uns für unseren Kibr vergeben.