12-03-2015, 08:30 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2015, 09:33 AM von RevTraBeNa.)
Was die Frage anbelangt, wie das Urteil über die Verantwortung der Kranken ausschaut:
Komplett kranke Menschen, welche nicht in der Lage sind vernünftig nachzudenken (in der deutschen Sprache als Geisteskranke bezeichnet), werden für ihre Taten in Diesseits nicht zur Verantwortung gezogen.
Ein depressiver Mensch oder ein ,,Süchtiger" hingegen sollte sich zu kontrollieren wissen; es sei denn er ist derart krank, dass dies nicht möglich ist, wobei aber sich niemand unrechtgemäß alleine ,,entschuldigen" sollte.
Komplett kranke Menschen, welche nicht in der Lage sind vernünftig nachzudenken (in der deutschen Sprache als Geisteskranke bezeichnet), werden für ihre Taten in Diesseits nicht zur Verantwortung gezogen.
Ein depressiver Mensch oder ein ,,Süchtiger" hingegen sollte sich zu kontrollieren wissen; es sei denn er ist derart krank, dass dies nicht möglich ist, wobei aber sich niemand unrechtgemäß alleine ,,entschuldigen" sollte.