30-03-2015, 10:11 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2015, 10:12 PM von Muslima93.)
Assalamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatuhu liebe Schwester,
Erstmal moege Allah azza wa jall deine Situation erleichtern, amin! Also man ist wirklich verantwortlungslos wenn man sich von einer fremden Frau beeinflussen laesst ueberhaupt auf irgendeinen Menschen hoert und sein Kind einfach liegen laesst, sich einfach nicht gescheit um das Kind kuemmert. Das Baby ist schließlich sein Fleisch und Blut und kein fremder. Ich habe etwas gefunden inshaallah hilft das dir und ein Bruder oder eine Schwester kann dir mehr dazu sagen.
As-salâmu Alaikum,
Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen, ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen des Ehemannes zu behalten? Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür? Jazâk Allâh Khair.
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)
Erstmal moege Allah azza wa jall deine Situation erleichtern, amin! Also man ist wirklich verantwortlungslos wenn man sich von einer fremden Frau beeinflussen laesst ueberhaupt auf irgendeinen Menschen hoert und sein Kind einfach liegen laesst, sich einfach nicht gescheit um das Kind kuemmert. Das Baby ist schließlich sein Fleisch und Blut und kein fremder. Ich habe etwas gefunden inshaallah hilft das dir und ein Bruder oder eine Schwester kann dir mehr dazu sagen.
As-salâmu Alaikum,
Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen, ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen des Ehemannes zu behalten? Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür? Jazâk Allâh Khair.
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)