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Geschlecht des eigenen Kindes berühren
#6
as salam ualaykum sarah
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Das Reinigen einer Kinderwindel macht den Wudu‘ nicht ungültig


Frage (Nr. 82517):

Wird der Wudu‘ ungültig, wenn man den Urin eines Kindes wegwischt und dessen Windel reinigt?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Wudu‘ wird nicht ungültig durch das Reinigen einer Kinderwindel oder das Entfernen von Urin des Kindes, denn das Berühren von etwas Unreinem macht den Wudu‘ nicht ungültig. Es ist aber notwendig, es zu entfernen, wenn man beten möchte.

Es heißt in Fatawa al-Lajnah al-Daa’imah: „Der Wudu‘ wird nicht ungültig, wenn man etwas Unreines vom Körper oder von anderer Stelle entfernt.“ (Majallat al-Buhuth al-Islamiyyah, 22/62)

Es heißt in Fatawa al-Scheikh ibn Baz (10/139): „Das Berühren von medizinischer Ausrüstung oder das barfüßige Betreten des Badezimmerbodens macht den Wudu‘ nicht ungültig. Befindet sich etwas Unreines (Najasah) auf dem Boden und jemand tritt hinein, dann wird der Wudu‘ nicht ungültig. Aber man muss seine Füße waschen, wenn man hineintrat, als es nass war oder wenn sich Feuchtigkeit am Fuß befand.

Das Berühren von Kinderkleidung, die nass von Urin ist, macht den Wudu’ nicht ungültig. Aber wer es berührt, während es noch nass ist, der muss seine Hand waschen. Dasselbe gilt, wenn es zwar bereits trocken war, die Hand aber nass – sie muss gewaschen werden.“

Scheikh ibn Baz sagte auch (10/141): „Das Berühren von Blut, Urin und anderen unreinen Substanzen macht den Wudu‘ nicht ungültig, doch es muss abgewaschen werden.“

Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine Frau befragt, die ihr Kind wusch, als sie im Zustand der rituellen Reinheit war. Muss sie den Wudu‘ wiederholen?

Er antwortete: „Wenn eine Frau ihr Kind – Junge oder Mädchen – wäscht und dessen Intimsphäre berührt, dann muss sie keinen Wudu‘ vollziehen, sondern nur ihre Hände reinigen, denn das Berühren der Intimsphäre ohne Lust erfordert keinen Wudu‘. Es ist bekannt, dass bei einer Frau, wenn sie ihr Kind wäscht, keine Lust entsteht. Wenn sie also ihr Kind wäscht, dann muss sie nur ihre Hände waschen, um die Najasah loszuwerden, die an sie gelangt ist, und sie muss keinen Wudu’ vollziehen.“ (Majmu` Fatawa ibn `Uthaymin, 11/203)

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A
  


Nachrichten in diesem Thema
Geschlecht des eigenen Kindes berühren - von SarahR - 25-03-2015, 11:22 AM
RE: Geschlecht des eigenen Kindes berühren - von Umm Abderrahman - 08-04-2015, 09:17 AM

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