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Frage zu Handlesen, Wahrsagerei usw.
#2
Wa ´aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Hier in der Fatwa wird gesagt, dass hiermit nur der Lohn gemeint ist und nicht, dass das Gebet überhaupt nicht zählt. Es zählt. Jedoch erhält man für vierzig Tage für alle Gebete, sowohl die Pflicht als auch die freiwilligen, kein Lohn geschrieben. Also zählt auch die Tawba in schaa Allah.

http://www.darulfatwa.org.au/ar/%D8%AD%D...9%81%D8%A7
  


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RE: Frage zu Handlesen, Wahrsagerei usw. - von Muhammad Ibn Ismail - 14-06-2015, 04:23 PM

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